Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt 2,25 Prozent und verbleibt damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz. Dieser gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz.
Der Bundesrat hält an den Leitlinien seiner Wohnungspolitik fest und optimiert diese. So will er den gemeinnützigen Wohnbauträgern den Zugang zu Bauland erleichtern und die Laufzeit der Wohnkostenbeiträge im bestehenden Förderungsprogramm verlängern. Um die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum zusätzlich zu fördern, soll das Gespräch mit Kantonen, Städten und Gemeinden in den Bereichen Raumplanung sowie Planungs- und Baurecht intensiviert werden. Zudem wird eine Förderung des Wohnbaus über das Raumplanungsgesetz (RPG) geprüft. Damit erschwinglicher Wohnraum erhalten bleibt, soll unter anderem untersucht werden, wie bei energetischen Gebäudesanierungen die Bedürfnisse der Mieterschaft besser berücksichtigt werden können. Eingriffe in die Preisbildung auf dem Wohnungsmarkt lehnt der Bundesrat ab. Dies sind die Hauptergebnisse einer Aussprache, die der Bundesrat am 15. Mai 2013 betreffend Massnahmen im Wohnungswesen geführt hat.
Bei den paritätischen Schlichtungsbehörden wurden im zweiten Halbjahr 2012 15‘655 Schlichtungsverfahren eingeleitet. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2012 sind dies 319 Neueingänge weniger. 6‘942 Verfahren aus dem Vorsemester waren noch hängig. Zu behandeln waren damit insgesamt 22‘597 Verfahren. Im zweiten Semester 2012 wurden 14‘643 Fälle erledigt. 7‘954 Fälle waren Ende 2012 noch pendent.
Die Einschreibungen für die 12. Session des internationalen Architekturwettbewerbs EUROPAN ist am Montag 18. März 2013 auf den Websites www.europan-suisse.ch und www.europan-europe.com eröffnet worden. EUROPAN wird in der Schweiz vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) unterstützt. Europaweit gibt es 55 am Wettbewerb teilnehmende Standorte in 16 Ländern. Das Thema des Wettbewerbs lautet «Die urbanen Projekte den Anforderungen der heutigen Städte anpassen».
EUROPAN ist ein Sprungbrett, das die Kreativität junger Architekten und Raumplaner europaweit anregen soll. Gleichzeitig erlaubt der Wettbewerb, aussergewöhnliche Lösungen für die aktuellen urbanen Probleme zu finden.
Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt 2,25 Prozent und verbleibt damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz. Dieser gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz.
Mit welchen Massnahmen lässt sich das Angebot an preisgünstigen Wohnungen in Städten und Agglomerationen verbessern? Raumplanerische Instrumente können so ausgestaltet werden, dass sie nicht nur den preisgünstigen Wohnraum fördern, sondern auch einen Beitrag zur städtebaulichen Qualität leisten. Unter welchen Voraussetzungen das gelingt, zeigt eine Studie im Auftrag des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO).
Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt 2,25 Prozent und verbleibt damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz. Dieser gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz.
Bei den paritätischen Schlichtungsbehörden wurden im ersten Halbjahr 2012 15‘974 Schlichtungsverfahren eingeleitet. Im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2011 sind dies 3‘565 Neueingänge mehr. 5‘913 Verfahren aus dem Vorsemester waren noch hängig. Zu behandeln waren damit insgesamt 21‘887 Verfahren. Im ersten Semester 2012 wurden 13‘805 Fälle erledigt. 8‘082 Fälle waren Mitte 2012 noch pendent.
Bezahlbare Familienwohnungen mit einer Miete von weniger als 2000 Franken pro Monat können auch an begehrten zentralen Lagen gebaut werden, ohne dass ein Investor Renditeeinbussen in Kauf nehmen oder öffentliche Gelder beanspruchen müsste. Dies zeigt eine Studie, welche das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) zusammen mit Halter Unternehmungen und Pensimo Management herausgegeben hat.
Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt 2,25 Prozent und verbleibt damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz. Dieser gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz.