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Anlagekostenlimiten
Für die Gewährung von Bundeshilfe dürfen standortabhängige Anlagekostenlimiten nicht überschritten werden. Die Gemeinden werden auf Grund ihrer Standortgüte in eine Kostenstufe eingeteilt. Nach der Eingabe des Gemeindenamens werden die Kostenstufe und die Anlagekostenlimiten für neu erstellte Mietwohnungen und Eigentumsobjekte sowie für Abstellplätze und Nebenräume aufgelistet.
Bitte wählen Sie den Anfangsbuchstaben der gesuchten Gemeinde aus!
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