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Rahmenmietvertrag

Rahmenmietvertrag für die Westschweiz

Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 25. Juni 2008 die Allgemeinverbindlichkeit des Rahmenmietvertrages für die Westschweiz erneuert. Die Bestimmungen wurden an das neu in Kraft getretene Partnerschaftsgesetz angepasst. Ansonsten bleiben die seit dem 1. Dezember 2001 geltenden Bestimmungen unverändert.
Der vorliegende Rahmenmietvertrag gilt für die Kantone Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Jura und die sieben französischsprachigen Bezirke des Kantons Wallis.
Der Bundesratsbeschluss und die allgemeinverbindlich erklärten Bestimmungen werden nachstehend auf Deutsch und Französisch wiedergegeben.

Rahmenmietvertrag für den Kanton Waadt

Im Kanton Waadt gilt zusätzlich ein kantonaler Rahmenmietvertrag. Die Bestimmungen des Westschweizer Rahmenmietvertrages sind in den kantonalen Rahmenmietvertrag integriert worden.
Der Bundesratsbeschluss über die Genehmigung der kantonalen Allgemeinverbindlicherklärung wird nachstehend auf Deutsch und Französisch publiziert, die allgemeinverbindlich erklärten Bestimmungen gibt es nur auf Französisch.


Fachkontakt: info@bwo.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 02.07.2008
Autor/in: Helen Rohrbach

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