Entwurf zur Revision des Mietrechtes verabschiedet

Bern, 12.12.2008 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Dezember 2008 den Entwurf zur Änderung des Mietrechtes im Obligationenrecht gutgeheissen und die dazugehörende Botschaft verabschiedet. Die Gesetzesänderung bezweckt den Systemwechsel von der Kostenmiete zur Index- und Vergleichsmiete. Dadurch werden die Mietzinse von den Hypothekarzinssätzen losgelöst.

Für die Überprüfung der Missbräuchlichkeit des Anfangsmietzinses wird neu nicht mehr auf das Kriterium der Kosten, sondern auf Vergleichsmietzinse abgestellt, welche anhand von anerkannten statistischen Methoden ermittelt werden. Anpassungen im bestehenden Mietverhältnis können einmal jährlich aufgrund der Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise unter Ausschluss der Wohn- und Energiekosten erfolgen. Damit wird die von vielen Seiten geforderte Loslösung der Mietzinse von den Hypothekarzinssätzen erreicht.

Der Ausschluss der Wohn- und Energiekosten im massgebenden Index stellt gegenüber der Vernehmlassungsvorlage die wichtigste Änderung dar. Mit dem Verzicht auf die Wohnkosten wird vermieden, dass ein Anstieg der Mietzinse weitere Mietzinserhöhungen auslöst. Durch den Ausschluss der Energiekosten wird dem Umstand Rechnung getragen, dass eine Erhöhung der Energiepreise den Mietenden in aller Regel bereits über die jährlichen Nebenkostenabrechnungen belastet wird. Die resultierenden Mietzinserhöhungen sind damit insgesamt im Zeitablauf moderat und berechenbar, was für Mietende wie Vermietende von Vorteil ist.

Weitere Revisionspunkte sind:

  • Handänderungen der Liegenschaft berechtigen zu keinen Mietzinserhöhungen mehr;
  • eine einjährige Sperrfrist für Mietzinserhöhungen infolge wertvermehrender Arbeiten, falls diese bei Vertragsabschluss nicht angekündigt wurden;
  • bei Wohnräumen gemeinnütziger Wohnbauträger und der öffentlichen Hand ist weiterhin die Kostenmiete zulässig;
  • die Möglichkeit der mechanischen Nachbildung der Unterschrift bei Mietzinserhöhungen und Anpassungen des Akontobetrages für Nebenkosten;
  • die Vereinheitlichung des Verfahrens zur Genehmigung des Formulars für einseitige Vertragsänderungen der Vermietenden.

Die Vorschläge für eine Gesetzesänderung orientieren sich weitgehend an einer Einigung, zu welcher die schweizerischen Organisationen der Mietenden und Vermietenden Ende 2007 unter der Federführung von Bundesrätin Doris Leuthard Hand geboten haben.

Die Vorlage wird ab dem nächsten Jahr in den eidgenössischen Räten behandelt. Das Inkrafttreten der Gesetzesänderung wird voraussichtlich im Jahre 2011 erfolgen. Gleichzeitig wird der Bundesrat eine neue Mietrechtsverordnung mit den nötigen Ausführungsbestimmungen in Kraft setzen.


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