Gebäudeenergieausweis: Mehr Transparenz hat positive Wirkung

Bern, 13.05.2015 - Eine obligatorische Veröffentlichung des Gebäudeenergieausweises könnte sich positiv auf die Zahl energetischer Sanierungen von Liegenschaften auswirken. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO), der am 13.Mai 2015 vom Bundesrat zur Kenntnis genommen wurde. Zuständig für die Einführung eines möglichen Obligatoriums sind die Kantone.

Der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) ist vergleichbar mit Energieetiketten, wie sie in der Schweiz für den Verkauf von verschiedenen Elektrogeräten sowie Personenwagen obligatorisch sind. Die Erstellung eines GEAK ist freiwillig, wird aber von mehreren Kantonen durch Beiträge gefördert. Gemäss Bericht könnte eine Pflicht zur Vorlage eines GEAK  die Zahl der energetischen Sanierungen erhöhen, wenn sie für bestimmte Sachverhalte gelten würde. Im Vordergrund stehen dabei die Vermietung und die Handänderung von Wohngebäuden. Dagegen wären die Wirkungen einer Vorlagepflicht für freiwillig erstellte GEAK bescheiden. Dies aufgrund der bisher noch geringen Verbreitung (rund 2 Prozent der Wohngebäude).

Mit einer GEAK-Vorlagepflicht wäre der Erwerber umfassend orientiert über die Energieeffizienz der Gebäudehülle und den Energiebedarf der Liegenschaft. Mit der Variante eines „GEAK-plus" würde er zudem über einen Beratungsbericht mit Vorschlägen für Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz verfügen. Solche Informationen bilden eine wichtige Grundlage für einen Investitionsentscheid und können für die Durchführung einer energetischen Gebäudesanierung ausschlaggebend sein. Auch im Mietwohnungsbereich kann die mit einem GEAK verbesserte Transparenz zu mehr Sanierungen beitragen.

Die Pflicht zur Vorlage eines GEAK bei Handänderungen von Wohnliegenschaften und Vermietung von Wohnraum wäre im Energierecht zu regeln und fällt in die Zuständigkeit der Kan-tone. Vergleichbare Informationsvorschriften für den Verkauf oder die Vermietung von Gebäuden kennen heute bereits die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU).


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