Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“

Bern, 21.03.2018 - Der Bundesrat hat am 21. März 2018 die Botschaft zur Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“ verabschiedet. Er beantragt den eidgenössischen Räten, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Gleichzeitig unterbreitet er dem Parlament einen Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit im Umfang von 250 Millionen Franken zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Damit soll der gemeinnützige Wohnungsbau seinen aktuellen Marktanteil von vier bis fünf Prozent längerfristig halten können.

Der Bundesrat stellt in seiner Botschaft klar, dass die von der Initiative geforderten Markteingriffe weder nötig noch realistisch sind. Dies gilt nicht nur für die Vorgabe, dass mindestens zehn Prozent der neu gebauten Wohnungen im Eigentum gemeinnütziger Wohnbauträger sein müssen. Auch die geforderten Vorkaufsrechte und die postulierten Vorkehrungen zur Verhinderung des Verlustes von preisgünstigem Wohnraum sind mit den Grundsätzen einer marktwirtschaftlichen Wohnungsversorgung nicht vereinbar. Die Umsetzung der geforderten Massnahmen würde zudem den Bund und die Kantone finanziell über Gebühr belasten. Deshalb empfiehlt der Bundesrat die Volksinitiative zur Ablehnung. Die Wohnungspolitik des Bundes, die auf die Marktkräfte vertraut und ergänzend das selbstgenutzte Wohneigentum und den gemeinnützigen Wohnungsbau unterstützt, hat sich bewährt. Die Bevölkerung ist im Schnitt ausreichend und zu tragbaren Bedingungen mit Wohnraum versorgt.

Aus dem beantragten Rahmenkredit im Umfang von 250 Millionen Franken sollen voraussichtlich ab 2020 und während zehn Jahren sukzessive einzelne Tranchen dem Fonds de Roulement zugeführt werden. Die Ausgestaltung als Rahmenkredit erlaubt es dem Parlament im Budgetprozess, die in den Fonds fliessenden Mittel jährlich auf den jeweiligen Bedarf abzustimmen. Der Fonds de Roulement wird von den beiden Dachorganisationen der gemeinnützigen Wohnbauträger treuhänderisch für den Bund verwaltet. Aus ihm werden verzinsliche und rückzahlbare Darlehen für preisgünstige Neubau- und Erneuerungsvorhaben ausgerichtet, sofern der jeweilige Bedarf ausgewiesen ist. Das anvisierte Fördervolumen umfasst jährlich 1500 Wohnungen. Dies entspricht dem durchschnittlichen jährlichen Fördervolumen seit 2004.

Artikel 108 der Bundesverfassung beauftragt den Bund, die Träger und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus zu stärken. Mit der Vorlage anerkennt der Bundesrat den Beitrag, den dieses langfristig preisgünstige Angebot für die Wohnungsversorgung der schwächeren Marktteilnehmer und die Aufrechterhaltung der Durchmischung leistet. Trotz angestiegener Leerwohnungsziffer bleiben diese Anliegen wichtig. Vor allem im städtischen Umfeld ist vielerorts die Marktentspannung nicht oder lediglich im oberen und mittleren Marktsegment spürbar geworden. Der Rahmenkredit, der in der Vernehmlassung deutlich befürwortet wurde, soll dafür sorgen, dass der gemeinnützige Wohnungsbau seinen aktuellen Marktanteil von vier bis fünf Prozent längerfristig halten kann.


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