Bundesrat beschliesst Synergien beim Bundesamt für Wohnungswesen

Bern, 01.06.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Juni 2018 den Umzug des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) nach Bern beschlossen. Die Massnahme ist Teil einer Reihe von strukturellen Reformen, deren Prüfung der Bundesrat in Auftrag gegeben hatte. Der Eigenaufwand des BWO soll dank Synergien mit einer anderen Verwaltungseinheit des WBF, einer effizienteren Nutzung von Büroflächen und dem Verzicht auf Aufgaben bis 2025 um bis zu rund 25 Prozent reduziert werden.

Verschiedene Förderprogramme im Wohnungswesen laufen in den nächsten Jahren aus. Zudem gab der Bundesrat im Juli 2017 die Prüfung einer Reihe von strukturellen Reformen in Auftrag, um die Effizienz der Bundesverwaltung zu verbessern und sparsamer mit den finanziellen Ressourcen des Bundes umzugehen. Entsprechend wird das Bundesamt für Wohnungswesen seinen Personalbestand schrittweise um rund 13 Vollzeitstellen auf ca. 25 Vollzeitstellen reduzieren.

Angesichts der Stellenreduktion ist das derzeit genutzte, bundeseigene Gebäude in Grenchen (SO) zu gross und generiert unverhältnismässig hohe Betriebskosten. Zudem rechtfertigt es sich längerfristig nicht mehr, Dienstleistungen zum Beispiel im Bereich Personal und Finanzen weiterhin amtsintern zu erbringen

Der Bundesrat misst dem Wohnungswesen weiterhin eine hohe Bedeutung zu und hält sein Engagement aufrecht. Dies zeigt sich beispielsweise am Entscheid des Bundesrates, der Initiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" einen Rahmenkredit von 250 Millionen Franken zur Aufstockung des Fonds de roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus gegenüberzustellen. Das BWO fungiert auch nach dem spätestens für Ende 2021 geplanten Umzug in die Stadt Bern – die Büroräumlichkeiten stehen noch nicht fest – als unabhängige Kompetenzstelle. Dank dem Bezug von Querschnittsdienstleistungen von einer anderen Verwaltungseinheit des WBF, dem Verzicht auf Aufgaben sowie einer effizienteren Nutzung von Büroflächen soll der Eigenaufwand des Amtes bis 2025 um bis zu rund 25 Prozent reduziert werden. Natürliche Fluktuationen beim Personal sowie die für die Umsetzung vorgesehene Zeitspanne von rund sieben Jahren sollen zu einer sozialverträglichen Ausgestaltung der Neuregelung beitragen.

Das BWO wurde gestützt auf das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) vom 4. Oktober 1974 per 1. Januar 1975 geschaffen. 1995 erfolgte der Umzug von Bern nach Grenchen. Das Amt ist zuständig für die Umsetzung der Massnahmen der Wohnraumförderung, für die Bearbeitung mietrechtlicher Fragestellungen, für die Forschung im Bereich des Wohnungswesens sowie für die wohnungspolitische Koordination zwischen den Staatsebenen. Diese Kompetenzen werden mit der beschlossenen Reorganisation nicht angerührt.


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