Zahl der Neueingänge bei den Schlichtungsverfahren im Miet- und Pachtwesen ist zurückgegangen

Grenchen, 08.04.2019 - Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2018 sowie zum zweiten Halbjahr 2017 gab es in der zweiten Jahreshälfte 2018 weniger neue Schlichtungsverfahren im Miet- und Pachtwesen. Insgesamt wurden 12'700 Schlichtungsverfahren eingeleitet. Im zweiten Semester 2018 wurden 12'678 Fälle erledigt.

Im zweiten Halbjahr waren insgesamt 18'901 Verfahren zu behandeln. Eine Einigung zwischen den Parteien durch Vergleich, Klageanerkennung oder Klagerückzug wurde in 6‘345 Fällen erzielt. Dies entspricht einem Anteil von 50 Prozent der erledigten Verfahren.
Bei 15,7 Prozent der Verfahren bzw. in 1'986 Fällen kam es zu keiner Einigung, was zur Erteilung einer Klagebewilligung führte.
In der Berichtsperiode wurden zudem 476 Urteilsvorschläge von den Parteien angenommen. Der Anteil an den erledigten Fällen beläuft sich auf 3,8 Prozent. Demgegenüber wurden 214 Urteilsvorschläge abgelehnt, was ebenfalls zur Erteilung einer Klagebewilligung führte und 1,7 Prozent der erledigten Fälle entsprach.
In 52 vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 2‘000 Franken und damit 0,4 Prozent der erledigten Fälle wurde ein Entscheid getroffen.
3‘605 Fälle wurden anderweitig durch Rückzug, Nichteintreten, Gegenstandslosigkeit oder Überweisung an ein Schiedsgericht erledigt. Der Anteil an den erledigten Fällen beträgt 28,4 Prozent.

Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten wird vor dem richterlichen Entscheidverfahren ein Schlichtungsversuch vor der Schlichtungsbehörde durchgeführt. Bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen besteht die Schlichtungsbehörde aus einer unabhängigen vorsitzenden Person und der paritätischen Mieter- und Vermietervertretung. Das Verfahren richtet sich nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO).


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