Bundesrat verabschiedet Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 und Aktionsplan

Bern, 23.06.2021 - An seiner Sitzung vom 23. Juni 2021 hat der Bundesrat die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 und einen Aktionsplan für die Jahre 2021-2023 verabschiedet. Mit der Strategie setzt der Bundesrat Schwerpunkte für die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.

In der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 zeigt der Bundesrat auf, welche Schwerpunkte er für die Umsetzung der Agenda 2030 in den nächsten zehn Jahren setzen will. Er verankert damit die nachhaltige Entwicklung als eine wichtige Anforderung für alle Politikbereiche des Bundes. Die Strategie legt in drei Schwerpunktthemen Ziele sowie nationale und internationale Stossrichtungen für die Bundespolitik fest. Es sind dies die Schwerpunkte «nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion», «Klima, Energie und Biodiversität» sowie «Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt». In diesen drei Themenbereichen ortet der Bundesrat besonderen Handlungs- und Koordinationsbedarf.

So strebt der Bundesrat beispielsweise an, dass sich bis 2030 der Anteil der Bevölkerung, die unter der nationalen Armutsgrenze lebt, verringert. Zudem will er negative Umweltauswirkungen aufzeigen, die durch finanzielle Anreize für die Nutzung fossiler Energieträger entstehen, und darauf hinwirken, dass solche Anreize künftig vermieden werden.

Zur Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 hat der Bundesrat erstmals eine Vernehmlassung durchgeführt und die Vorlage auf der Grundlage der Vernehmlassungsergebnisse angepasst. Er hat die Prozesse zur Umsetzung, zur Berichterstattung und zur Weiterentwicklung der Strategie präzisiert sowie einige Ziele und strategische Stossrichtungen für die Bundespolitik konkretisiert. Schliesslich führt er neu die Zivilgesellschaft als einen wichtigen Treiber für die Umsetzung der Agenda 2030 auf.

Aktionsplan 2021-2023

Gleichzeitig mit der Strategie hat der Bundesrat den Aktionsplan 2021-2023 verabschiedet. Dieser konkretisiert die Strategie durch ausgewählte neue Massnahmen auf Bundesebene. Dazu zählen beispielsweise Massnahmen gegen die Lebensmittelverschwendung oder zur Förderung nachhaltiger Flugtreibstoffe, eine Untergrundstrategie, um die verschiedenen unterirdischen Bodennutzungen zu koordinieren, die Stärkung des sozialen Zusammenhalts in Quartieren und Agglomerationen sowie die Stärkung des Monitorings der Auswirkungen von Freihandelsabkommen. Der Aktionsplan ergänzt bestehende Strategien und Instrumente des Bundes gezielt durch weitere Massnahmen in Bereichen, in denen noch Lücken bestehen oder es notwendig ist, verstärkt bereichsübergreifend zusammenzuarbeiten.

Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung
Die Agenda 2030 ist der Referenzrahmen, den sich die Staatengemeinschaft gesetzt hat, um die grossen globalen Herausforderungen anzugehen. Alle UNO-Mitgliedstaaten haben sich politisch verpflichtet, die Agenda 2030 mit ihren siebzehn Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) auf nationaler und internationaler Ebene umzusetzen.


Adresse für Rückfragen

Daniel Dubas, Delegierter des Bundesrates für die Agenda 2030 und Chef Sektion Nachhaltige Entwicklung, Bundesamt für Raumentwicklung ARE, Tel. +41 58 464 14 48, daniel.dubas@are.admin.ch



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