Hilfe für Wohnbaugenossenschaften bei energetischen Sanierungen wird verlängert

Bern, 15.12.2022 - Das Sonderprogramm für die Förderung von umfassenden energetischen Sanierungen wird um zwei Jahre bis Ende 2025 verlängert. Die Verlängerung soll dazu beitragen, dass gemeinnützige Wohnbauträger energetische Sanierungen zu günstigen Bedingungen ausführen können und die Wohnkosten bezahlbar bleiben.

Viele Liegenschaften im Bestand gemeinnütziger Wohnbauträger bedürfen einer Verbesserung der Energieeffizienz. Die drohende Energiemangellage hat das Bewusstsein für energetische Sanierungen weiter verstärkt. Das Sonderprogramm fördert Erneuerungsvorhaben während der ersten 10 Jahre mit zinsfreien Darlehen aus dem Fonds de roulement. Die Gebäudehülle muss entweder den Minergie Standard erfüllen, oder auf die Stufe B des Gebäudeenergieausweises der Kantone (GEAK) verbessert werden. GEAK ist die offizielle Energieetikette der Kantone und ist in sieben Klassen (A bis G) unterteilt.

Seit dem Start des Sonderprogramms im Januar 2021 haben 20 gemeinnützige Bauträger mehr als 700 Wohnungen in vorbildlicher Weise energetisch saniert. Dafür wurden Darlehen im Umfang von 35 Millionen Franken gewährt. Der Bund geht davon aus, dass die gestiegenen Energiepreise und Hypothekarzinsen noch deutlich mehr Bauträger dazu bewegen werden, ihre Wohnobjekte zu sanieren. Mit der Verlängerung des Sonderprogramms um zwei Jahre bis Ende 2025 ermöglicht er ihnen, die Bauvorhaben sorgfältig zu planen und vorzubereiten. Die Laufzeit der Darlehen beträgt 25 Jahre; pro Wohnung werden 50'000 Franken ausgerichtet. Die Mieterinnen und Mieter sollen während den Bauarbeiten ihre Wohnungen nicht verlassen müssen.

Parallel zum Sonderprogramm für gemeinnützige Wohnbauträger wird auch das Programm der Stiftung für Wohneigentumsförderung (SFWE) um 2 Jahre verlängert. Die SFWE fördert im Auftrag des Bundes Wohnraum im ländlichen Raum, insbesondere in einem landwirtschaftlichen Umfeld. Die energetischen Anforderungen an Sanierungen unterscheiden sich nicht von den gemeinnützigen Projekten. Auch hier soll der Zustand der Gebäudehülle auf die GEAK-Stufe B verbessert oder der Minergie-Standard erfüllt werden. Pro Wohnung können 90'000 Franken beantragt werden, wobei für maximal 3 Wohnungen ein Darlehen möglich ist.

Über die detaillierten Bedingungen des Sonderprogramms für die gemeinnützigen Wohnbauträger informiert ein Merkblatt des Bundesamtes für Wohnungswesen (vgl. Link unten). Gesuche um Darlehen aus dem Sonderprogramm können neu bis spätestens Mitte Oktober 2025 bei den beiden Dachorganisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus eingereicht werden. Dies gilt auch für die SFWE.


Adresse für Rückfragen

media@bwo.admin.ch; Tel. +41 58 463 49 95



Herausgeber

Bundesamt für Wohnungswesen
http://www.bwo.admin.ch/

Kontakt

Medienanfragen

media@bwo.admin.ch

Tel. +41 58 463 49 95

Kontaktinfos drucken

News-Abo

https://www.bwo.admin.ch/content/bwo/de/home/das-bwo/informationen/medienmitteilungen.msg-id-92222.html