Zugang zu amtlichen Dokumenten

Seit der Einführung des Öffentlichkeitsgesetzes kann jede Person Einsicht in amtliche Dokumente verlangen, ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. Das Recht auf Zugang besteht für Dokumente, die ab dem 1. Juli 2006 von einer Behörde erstellt oder empfangen worden sind. Der Zugang zu amtlichen Dokumenten kann zum Schutz überwiegender öffentlicher oder privater Interessen eingeschränkt oder verweigert werden.

Damit wir Ihr Anliegen möglichst effizient bearbeiten können, verwenden Sie bitte das Formular und senden es an die nebenstehende Anschrift.

Weitere Informationen

Kontakt

Bundesamt für Wohnungswesen BWO Öffentlichkeitsberater
Hallwylstrasse 4
3003 Bern

info@bwo.admin.ch

Kontaktinfos drucken

https://www.bwo.admin.ch/content/bwo/de/home/das-bwo/kontakt/zugang-zu-amtlichen-dokumenten.html