Das Mietrecht gilt als einer der empfindlichsten Bereiche der Wohnungspolitik. Es regelt nicht nur die Nutzungs- und Verfügungsgewalt für ein lebenswichtiges Gut, zu dem in der Regel starke emotionale Bindungen bestehen. Der Eingriff mit rechtlichen Regelungen in die Gestaltung der Mietverhältnisse wirkt sich auch auf die Wohnungsproduktion, die Boden-, Bau- und Kapitalmärkte sowie auf die gesamte Volkswirtschaft aus. Das Mietrecht berührt unterschiedliche Interessen, was zu Zielkonflikten und politischen Auseinandersetzungen führt.
Bei jedem Anstieg des Referenzzinssatzes kann der Mietzins um 3 Prozent erhöht werden. Je nach weiterer Zinsentwicklung können sich für die Mietenden zusammen mit den anderen Faktoren wie dem Teuerungsausgleich und der allgemeinen Kostensteigerung bis 2026 Mietzinserhöhungen von 10 - 15 Prozent ergeben.
Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat das WBF beauftragt, kurzfristig umsetzbare Massnahmen auszuarbeiten. Diese sollen eine gewisse mietzinsdämpfende Wirkung erzielen und die Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt erhöhen. Damit die Massnahmen umgesetzt werden können, bedarf es einer Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG). Am 10. April 2024 hat der Bundesrat die Vernehmlassung dazu eröffnet. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 11. Juli 2024.
Chronologie
Der Bundesrat hat sich am 22. November 2023 mit der Problematik der steigenden Mieten befasst. Er beschloss, mit gezielten, kurzfristig umsetzbaren Massnahmen einen Beitrag zu leisten, um diese Entwicklung etwas zu dämpfen. Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) wurde beauftragt, eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage für eine Verordnungsrevision vorzubereiten. Zudem soll es wissenschaftlich überprüfen lassen, ob das geltende Modell für Mietzinsanpassungen noch zeitgemäss ist.
Der Bundesrat hat auf Einladung der Rechtskommission des Nationalrates zu drei parlamentarischen Vorlagen im Mietrecht Stellung genommen. Dabei geht es um formelle Erleichterungen, um strengere Regeln bei der Untermiete sowie um eine beschleunigte Kündigung bei Eigenbedarf. Der Bundesrat stimmt den formellen Erleichterungen zu, wie er am 19. Oktober beschlossen hat. Er empfiehlt jedoch auf die Anpassung der Regeln bei der Untermiete und der Kündigung wegen Eigenbedarf nicht einzutreten.
Diskussion um das Thema Mietrecht wird nicht fortgesetzt
Die Diskussionen des Bundes mit den Sozialpartnern zum Thema Mietrecht werden eingestellt. Der Bundesrat ist am 7. September 2022 über diesen Entscheid informiert worden. Zudem wird es zu diesem Thema keine Expertengruppe geben. Die Konsultationen mit den Sozialpartnern des Mietwesens haben ergeben, dass die Voraussetzungen für die Fortsetzung des Prozesses nicht gegeben sind. Mit dem Vorgehen wollte das WBF eine konstruktive Diskussion über eine Weiterentwicklung des Mietrechts in Gang bringen.
Runder Tisch mit Bundespräsident
Am 21. Juni 2021 fand in Bern ein Runder Tisch zum Thema Mietrecht statt. Unter anderen wurde diskutiert ob im Schweizer Mietrecht Handlungsbedarf besteht. Bundespräsident Guy Parmelin hat die Gesprächsrunde geleitet. Organisiert wurde sie vom BWO.
Die Auswertung der Resultate des Runden Tischs hat ergeben, dass manche der aufgeworfenen Fragen zusätzliche Abklärungen verdienen. Deshalb folgt nun eine Konsultationsphase mit den involvierten Akteuren. Anschliessend wird Bundespräsident Parmelin über das weitere Vorgehen entscheiden.
Der Nationalrat hat am 30. November 2020 das Geschäftsmietegesetz in der Schlussabstimmung abgelehnt. Der Ständerat hat am 2. Dezember 2020 beschlossen, gar nicht auf das Geschäft einzutreten. Damit ist das Geschäftsmietegesetz, mit dessen Ausarbeitung das Parlament den Bundesrat beauftragt hatte, definitiv gescheitert.
Im Zusammenhang mit der Coronakrise soll bei Geschäftsmieten der Mietzins zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden. Der Bundesrat hat am 1. Juli die entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Für die Periode der angeordneten Schliessung oder Einschränkung der Tätigkeit sollen Mieterinnen und Mieter 40 Prozent bezahlen, Vermieterinnen und Vermieter 60 Prozent des Mietzinses tragen. Die Vernehmlassung dauert bis am 4. August 2020.
Der Bundesrat hat am 29. April 2020 eine Änderung der Verordnung zum Mietrecht verabschiedet. Sie tritt per 1. Juni 2020 in Kraft. Der neue Artikel 6c der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) sieht vor, dass die Vermieterschaft die Kosten eines Energiesparcontracting (ESC) unter bestimmten Voraussetzungen als Nebenkosten verrechnen darf. Durch diese Möglichkeit sollen Energiesparmassnahmen bei Mietliegenschaften gefördert werden, ohne die Mieterschaft finanziell zu belasten.
Der Bundesrat hat sich am 8. April 2020 mit der Situation der Geschäftsmieten befasst. Aufgrund der Corona-Massnahmen sind viele Geschäfte derzeit geschlossen. Mieterinnen und Mieter befürchten, ihre Mieten nicht mehr bezahlen zu können. Der Bundesrat sieht davon ab, in die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern einzugreifen. Vielmehr ruft er die betroffenen Mietparteien eindringlich dazu auf, im Dialog konstruktive und pragmatische Lösungen zu finden.
Der Bundesrat hat am 27. März 2020 Massnahmen im Mietrecht im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus geprüft. Der Bundesrat präzisiert, dass Umzüge weiterhin zulässig sind. Er hält aber explizit fest, dass dabei die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit BAG eingehalten werden müssen. Weiter hat der Bundesrat die Fristen bei Zahlungsrückständen bei Wohn- und Geschäftsmieten von 30 auf 90 Tage verlängert. Dies für Zahlungsrückstände im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Coronavirus und für Mieten, die zwischen dem 13. März und dem 31. Mai 2020 fällig werden. Weiter ruft der Bundesrat Vermieter- und Mieterschaft ausdrücklich dazu auf, sich gemeinsam um einvernehmliche Lösungen zu bemühen.
Der Bundesrat verzichtet auf eine Ergänzung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) im Zusammenhang mit der kurzzeitigen Untermiete. Mit diesem Entscheid, den er in seiner Sitzung vom 8. März 2019 gefällt hat, reagiert er auf die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens.
Der Bundesrat will im Zeitalter der Digitalisierung die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen ergänzen. Der neue Artikel sieht eine generelle Zustimmung zur wiederholten kurzzeitigen Untermiete vor. Dies soll zu einer administrativen Vereinfachung führen. Der Bundesrat hat am 21. März 2018 die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Änderung eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis 3. Juli 2018.
Der Bundesrat hat den Bericht «Die Regulierung in der Beherbergungswirtschaft» zur Kenntnis genommen. Darin sind regulatorische Fragen im Zusammenhang mit Online-Plattformen für Beherbergungsdienstleistungen untersucht worden. Die Bundesgesetze decken die Beherbergungsdienstleistungen auf Online-Plattformen grundsätzlich ab. Einzig beim Mietrecht sind Anpassungen an der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) angezeigt.
Mit der Verabschiedung des Berichts zu den Rahmenbedingungen der digitalen Wirtschaft hat der Bundesrat einen Prüfauftrag im Zusammenhang mit Beherbergungsplattformen (bspw. Airbnb) beschlossen. Bis Ende 2017 sollen Unschärfen im Mietrecht bezüglich den Zustimmungsmodalitäten des Vermieters zur Untermiete geklärt werden.
Der Bundesrat hat am 27. Mai 2015 eine Botschaft zur Teilrevision des Mietrechtes im Obligationenrecht zu Handen des Parlaments verabschiedet. Kernpunkt der Vorlage ist die Verbesserung der Mietzinstransparenz bei der Wiedervermietung von Wohnungen.
Eine obligatorische Veröffentlichung des Gebäudeenergieausweises könnte sich positiv auf die Zahl energetischer Sanierungen von Liegenschaften auswirken. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht des BWO, der am 13.Mai 2015 vom Bundesrat zur Kenntnis genommen wurde. Zuständig für die Einführung eines möglichen Obligatoriums sind die Kantone.
Der Bundesrat will mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt schaffen. Er hat am 29. Oktober 2014 von den Ergebnissen der Vernehmlassung zu einer Änderung des Mietrechtes im Obligationenrecht (OR) Kenntnis genommen. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) wurde beauftragt, eine Botschaft mit einem Gesetzgebungsentwurf auszuarbeiten.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Juni 2014 die Allgemeinverbindlichkeit des Rahmenmietvertrags für die Westschweiz erneuert. Die seit dem 1. Juli 2008 geltenden Bestimmungen bleiben unverändert.
Beim Abschluss eines neuen Mietvertrages soll künftig in der ganzen Schweiz der vorherige Mietzins standardmässig mit einem Formular mitgeteilt und eine allfällige Mietzinserhöhung kurz begründet werden müssen. Der Bundesrat hat am 28. Mai 2014 eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung gegeben, welche weitere Verbesserungen für Mieter und Vermieter einbezieht und damit der Ausgewogenheit der Interessen Rechnung trägt.
Der Bundesrat hat sich im Grundsatz für eine Revision des Mietrechts ausgesprochen, welche die Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt erhöhen und weitere Verbesserungen für die Mieter- und Vermieterseite einbeziehen soll. Weiter hat er die Berücksichtigung von Fördergeldern bei den Mietzinsen transparenter geregelt.
Der auf dem Durchschnittszinssatz basierende hypothekarische Referenzzinssatz wird künftig durch kaufmännische Rundung festgelegt. Der Bundesrat hat am 26. Oktober 2011 eine entsprechende Änderung der Verordnung zum Mietrecht verabschiedet.
Weitere Informationen
Dokumente
Formularpflicht
Artikel
Die Entwicklung des schweizerischen Mietrechts von 1911 bis zur Gegenwart (PDF, 273 kB, 24.09.2018)Artikel von Dr. Helen Rohrbach, Bundesamt für Wohnungswesen
Berichte
Letzte Änderung 16.07.2024