Mietrechtspolitik
Das Mietrecht gilt als einer der empfindlichsten Bereiche der Wohnungspolitik. Es regelt nicht nur die Nutzungs- und Verfügungsgewalt für ein lebenswichtiges Gut, zu dem in der Regel starke emotionale Bindungen bestehen. Der Eingriff mit rechtlichen Regelungen in die Gestaltung der Mietverhältnisse wirkt sich auch auf die Wohnungsproduktion, die Boden-, Bau- und Kapitalmärkte sowie auf die gesamte Volkswirtschaft aus. Das Mietrecht berührt unterschiedliche Interessen, was zu Zielkonflikten und politischen Auseinandersetzungen führt.
Gezielte Massnahmen zur Mietzinsdämpfung
Bei jedem Anstieg des Referenzzinssatzes kann der Mietzins um 3 Prozent erhöht werden. Je nach weiterer Zinsentwicklung können sich für die Mietenden zusammen mit den anderen Faktoren wie dem Teuerungsausgleich und der allgemeinen Kostensteigerung bis 2026 Mietzinserhöhungen von 10 - 15 Prozent ergeben.
Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat das WBF beauftragt, kurzfristig umsetzbare Massnahmen auszuarbeiten. Diese sollen eine gewisse mietzinsdämpfende Wirkung erzielen und die Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt erhöhen. Damit die Massnahmen umgesetzt werden können, bedarf es einer Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG). Am 10. April 2024 hat der Bundesrat die Vernehmlassung dazu eröffnet. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 11. Juli 2024.
Gezielte Massnahmen zur Mietzinsdämpfung
Der Bundesrat hat am 10. April 2024 die Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) eröffnet. Mit den Änderungen sollen kurzfristig umsetzbare Massnahmen zur Dämpfung der Mietzinsentwicklung ermöglicht sowie Formvorschriften bei der Staffelmiete abgebaut werden. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 11. Juli 2024.