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Veröffentlicht am 8. Oktober 2024

Volksabstimmung vom 24. November 2024 über zwei mietrechtliche Vorlagen

Der Bundesrat hat entschieden, am 24. November 2024 zwei Vorlagen zum Mietrecht zur Abstimmung zu bringen:

  • Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete) (BBl 2023 2288)
  • Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs) (BBl 2023 2291)

Beide Vorlagen können sich auf die Mietvertragsverhältnisse auswirken. Das Parlament hat sie am 29. September 2023 beschlossen.
Dagegen hat der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz erfolgreich das Referendum ergriffen. Deshalb kommen die beiden Vorlagen nun zur Abstimmung.

Fragen und Antworten

Untermiete

Kündigung wegen Eigenbedarfs

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