Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten wird vor dem richterlichen Entscheidverfahren ein Schlichtungsversuch vor der Schlichtungsbehörde durchgeführt. Bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen besteht die Schlichtungsbehörde aus einer unabhängigen vorsitzenden Person und der paritätischen Mieter- und Vermietervertretung. Das Verfahren richtet sich nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO).
Informationen zum Schlichtungsverfahren
- ZPO - Verzeichnis der Beiträge in Juristischen Zeitschriften (PDF, 221 kB, 27.01.2021)
- ZPO - Materialien und Literatur (PDF, 170 kB, 27.01.2021)
- Informationsblatt zum mietrechtlichen Schlichtungsverfahren nach der neuen Schweizerischen Zivilprozessordnung (PDF, 134 kB, 21.12.2012)
- Bestimmungen zum mietrechtlichen Schlichtungsverfahren (PDF, 196 kB, 21.12.2012)
Weitere Informationen