Mit der Abgabe eines Grundstücks im Baurecht verfolgt die öffentliche Hand langfristig ihre wohnungspolitischen Ziele. Sie bleibt Eigentümerin des Grundstücks und kann nach dem Untergang des Baurechts wieder vollständig über das Land verfügen.
Der Baurechtszins sichert dem Baurechtsgeber während der Baurechtsdauer regelmässige Einnahmen. Ein Baurecht ist sinnvollerweise an einen spezifischen Zweck gebunden, welcher im Baurechtsvertrag festgelegt ist. So kann ein Baurecht gegenüber einem gemeinnützigen Wohnbauträger dazu dienen, langfristig preisgünstigen oder besonders altersgerechten Wohnraum bereit zu stellen. Mit besonderen Bedingungen für den Baurechtszins kann die öffentliche Hand öffentliche Interessen wie preisgünstigen Wohnraum unterstützen, ohne dass dafür eine direkte finanzielle Hilfe nötig ist.
Baurechte für gemeinnützige Wohnbauträger. Grundlagen und Empfehlungen (PDF, 162 kB, 17.07.2024)Merkblatt
Ein neuer Rahmenvertrag zwischen dem BWO, der SBB und den Wohnbaugenossenschaften Schweiz regelt die Abgabe von Land im Baurecht. Damit besteht nun eine Grundlage für gemeinnützigen und damit langfristig preisgünstigen Wohnungsbau auf Arealen der SBB.
Foto (von links nach rechts): Alexander Muhm (Leiter SBB Immobilien), Eva Herzog (Präsidentin Wohnbaugenossenschaften Schweiz), Martin Tschirren (Direktor BWO)
(27.06.2022)
Zusätzliche Informationen
Letzte Änderung 22.07.2024