Wohnbaugenossenschaften des Bundespersonals

In der Schweiz gibt es über 150 Wohnbaugenossenschaften des Bundespersonals. Viele davon sind in Zeiten einer prekären Wohnungssituation entstanden, beispielsweise nach dem 2. Weltkrieg. Sie haben in der Regel auf Grundstücken des Bundes im Baurecht Mietliegenschaften erstellt und für die Finanzierung häufig Darlehen aus allgemeinen Bundesmitteln oder der Pensionskasse des Bundes (Publica) in Anspruch genommen.

Mit dem Inkrafttreten des Wohnraumförderungsgesetzes WFG im Jahre 2003 ist die administrative Betreuung dieser Wohnbaugenossenschaften von der Eidg. Finanzverwaltung an das BWO übergegangen. Mit einer neuen Verordnung wurde den Bauträgern mehr Autonomie gewährt. So ist es ihnen heute freigestellt, auch Mitglieder ausserhalb der Bundesverwaltung aufzunehmen oder eigene Belegungsvorschriften (Anzahl Personen pro Zimmer) zu erlassen.

Informationsblätter

Weitere Informationen

https://www.bwo.admin.ch/content/bwo/de/home/wohnraumfoerderung/wbg-bundespersonal.html