Gestützt auf das Wohnraumförderungsgesetz (WFG) kann der Bund den Bau oder die Erneuerung von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen, den Zugang zu Wohneigentum, die Tätigkeiten der Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus sowie die Forschung im Wohnbereich fördern. Für die Förderung sind direkte und indirekte Hilfen vorgesehen. Seit 2003 verzichtet der Bund auf die Ausrichtung von direkt gewährten Darlehen.
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WFG - Merkblatt (PDF, 104 kB, 17.07.2024)Übersicht über Ziele und Förderinstrumente
Rechtliche Grundlagen