Bundeshilfen seit 2003 (WFG)

Gestützt auf das Wohnraumförderungsgesetz WFG kann der Bund den Bau oder die Erneuerung von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen, den Zugang zu Wohneigentum, die Tätigkeiten der Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus sowie die Forschung im Wohnbereich fördern.

Für die Förderung sind direkte und indirekte Hilfen vorgesehen. Die vom Bund direkt gewährten Darlehen sind seit 2003 sistiert.

Weitere Informationen

https://www.bwo.admin.ch/content/bwo/de/home/wohnraumfoerderung/wfg.html