Anlagekostenlimiten
Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) legt Anlagekostenlimiten fest, um sicherzustellen, dass geförderter Wohnraum die Anforderungen an die Preisgünstigkeit erfüllt. Diese Limiten definieren die maximal anrechenbaren Kosten für den Bau, den Erwerb oder die Erneuerung von preisgünstigem Wohnraum im Rahmen der Wohnraumförderung des Bundes.
Am 1. Februar 2025 ist die revidierte Verordnung des BWO über die Kostenlimiten und Darlehensbeträge für Miet- und Eigentumsobjekte in Kraft getreten. Die neuen Regelungen passen die Kostenlimiten an die gestiegenen Land- und Baukosten an.