Indirekte Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus

Die zwei gesamtschweizerisch tätigen Dachorganisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus offerieren ihren Mitgliedern - den einzelnen gemeinnützigen Bauträgern – eine Reihe von Finanzierungshilfen und anderen Leistungen. Der Bund fördert diese Tätigkeiten in verschiedener Hinsicht:

  • Er verbürgt die Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW). Mit den am Kapitalmarkt aufgenommenen Mitteln gewährt die EGW ihren Mitgliedern Darlehen zur Finanzierung des preisgünstigen Wohnungsbaus.
  • Er speist mit Darlehen je einen Fonds de roulement, der von den Dachorganisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus treuhänderisch verwaltet wird. Aus diesem Fonds werden den Mitgliedern zinsgünstige Darlehen für die Erstellung, die Erneuerung und den Erwerb von preisgünstigen Mietobjekten gewährt. In besonderen Fällen können auch für den Erwerb von Land zur Erstellung von preisgünstigem Wohnraum und den Bau von Eigentumsobjekten Mittel ausgerichtet werden.
  • Er leistet Rückbürgschaften für Bürgschaften der Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaft schweizerischer Bau- und Wohnbaugenossenschaften (HBG), welche die Finanzierung von preisgünstigen Mietwohnungen ermöglicht. Die Bürgschaften decken die Finanzierung bis zu 90 % der Anlagekosten, wobei auf dem gesamten Kapital der Zinssatz für 1. Hypotheken angewandt wird.

Weitere Informationen

https://www.bwo.admin.ch/content/bwo/de/home/wohnraumfoerderung/wfg/indirekte-foerderung-des-gemeinnuetzigen-wohnungsbaus.html