Digitalisierung

Die Digitalisierung hat einen starken Einfluss auf die Schweizer Wirtschaft und die Lebenswelt der Bevölkerung. Entsprechend sollen in der Schweiz die Chancen der Digitalisierung generell und in allen Lebensbereichen konsequent genutzt werden. Dies ist Ziel der nationalen Strategie «Digitale Schweiz», in deren Rahmen der Bundesrat am 11. Januar 2017 den Bericht «Rahmenbedingungen der digitalen Wirtschaft» verabschiedet hat.

Die Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung machen sich auch im Wohnungsmarkt bemerkbar. Schon seit längerem sind Online-Plattformen zur Vermittlung von Immobilien für Verkauf und Vermietung ein wesentliches Element im Wohnungsmarkt.

In den letzten Jahren haben sich zudem als Teilsegment Sharing-Plattformen etabliert, sowohl im Bereich der Wohnraumvermittlung (z.B. AirBnB) als auch in anderen Bereichen, wie z.B. der Peer-to-Peer-Finanzierung oder des Crowdsourcing, die den Wohnungsmarkt ebenfalls indirekt betreffen. Wohn-Sharing kann positive Effekte haben, beispielsweise die effizientere Nutzung von Wohnraum. Allerdings können auch negative Wirkungen auftreten, beispielsweise wenn eigentlich zum permanenten Wohnen vorgesehener Raum durch Touristen genutzt und damit dem Wohnungsmarkt entzogen wird.

Weitere Informationen

21.03.2018

Untermiete: Bundesrat will Mietrechtsverordnung ergänzen

Der Bundesrat will im Zeitalter der Digitalisierung die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen ergänzen. Der neue Artikel sieht eine generelle Zustimmung zur wiederholten kurzzeitigen Untermiete vor. Dies soll zu einer administrativen Vereinfachung führen. Der Bundesrat hat am 21. März 2018 die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Änderung eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis 3. Juli 2018.

Dokumente

Untermiete


Teilen beim Wohnen (PDF, 132 kB, 20.10.2016)Artikel in «forum raumentwicklung» 02/2016 von Dr. Ernst Hauri, Direktor BWO

Medienmitteilungen

08.03.2019

Online-Vermittlungsplattformen: Bundesrat verzichtet auf Anpassung der Mietrechtsverordnung

Der Bundesrat verzichtet auf eine Ergänzung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG). Mit diesem Entscheid, den er in seiner Sitzung vom 8. März 2019 gefällt hat, reagiert er auf die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Der Artikel betreffend die generelle Zustimmung zur wiederholten kurzzeitigen Untermiete wird somit nicht umgesetzt.

21.03.2018

Untermiete: Bundesrat will Mietrechtsverordnung ergänzen

Der Bundesrat will im Zeitalter der Digitalisierung die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen ergänzen. Der neue Artikel sieht eine generelle Zustimmung zur wiederholten kurzzeitigen Untermiete vor. Dies soll zu einer administrativen Vereinfachung führen. Der Bundesrat hat am 21. März 2018 die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Änderung eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis 3. Juli 2018.

15.11.2017

Keine neuen Regulierungen für Online-Beherbergungsdienstleistungen

Der Bundesrat hat am 15. November den Bericht „Die Regulierung in der Beherbergungswirtschaft“ zur Kenntnis genommen. Darin sind regulatorische Fragen im Zusammenhang mit Online-Plattformen für Beherbergungsdienstleistungen untersucht worden. Die Bundesgesetze decken die Beherbergungsdienstleistungen auf Online-Plattformen grundsätzlich ab. Einzig beim Mietrecht sind Anpassungen an der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) angezeigt.

11.01.2017

Bundesrat verabschiedet Bericht zu Rahmenbedingungen der digitalen Wirtschaft

Der Bundesrat hat am 11. Januar 2017 den Bericht „Rahmenbedingungen der digitalen Wirtschaft“ verabschiedet. Dieser nimmt innerhalb der Strategie „Digitale Schweiz“ eine Standortbestimmung vor. Der digitale Wandel bietet grosse Chancen für die Schweizer Volkswirtschaft. Der Bundesrat will diese nutzen, um Arbeitsplätze und Wohlstand zu sichern. Grundsätzlich sind dazu die notwendigen Gesetzesgrundlagen vorhanden; es braucht für „Sharing Economy“-Anbieter voraussichtlich keine zusätzlichen Gesetze. Hingegen sind aufgrund des digitalen Wandels nicht mehr nötige Regulierungen punktuell anzupassen und die Rahmenbedingungen weiter zu optimieren. Der Bundesrat erteilt Prüfaufträge unter anderem für Massnahmen in den Bereichen Beherbergungs-Dienstleistungen, Wettbewerbsrecht, Mobilitätsdienstleistungen sowie in der Bildung und Forschung. Eine vertiefte Analyse zum Arbeitsmarkt ist bereits in Erarbeitung.

https://www.bwo.admin.ch/content/bwo/de/home/wohnungspolitik/wohnungspolitik-bund/digitalisierung.html