Auftrag
Wohnen gehört wie Nahrung, Bildung oder Gesundheit zu den Grundbedürfnissen der Menschen. Gestützt auf die Artikel 41, 108 und 109 der Verfassung setzt sich der Bund im Rahmen der Wohnungspolitik dafür ein, dass alle Bevölkerungsgruppen über eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen verfügen.