E-Rechnung
Seit dem 1. Januar 2016 müssen Rechnungen an die Bundesverwaltung, die den Vertragswert von 5‘000 Franken übersteigen, elektronisch eingereicht werden.
E-Rechnung
Finanzen BWO
Seit dem 1. Januar 2016 müssen Rechnungen an die Bundesverwaltung, die den Vertragswert von 5‘000 Franken übersteigen, elektronisch eingereicht werden.