Der Gebrauchswert bildet als Qualitätsmassstab den konkreten Nutzen sowie den Mehrwert für die Bewohnerschaft ab. Er wird in den drei Bereichen Wohnstandort, Wohnanlage und Wohnung ermittelt. Diese drei Bereiche werden anhand von 25 Kriterien differenziert untersucht. Je Kriterium kann eine maximale Punktzahl von 4 erreicht werden, womit ein maximaler Gebrauchswert von 100 Punkten möglich ist. Ein Gebrauchswert von 70 oder mehr Punkten gilt als hoch. Im Rahmen der Wohnraumförderung des Bundes ist kein Mindestgebrauchswert definiert.
Beim Wohnstandort beziehen sich die Kriterien unter anderem auf ergänzende Nutzungspotenziale des Orts, auf die Mobilitätsmöglichkeiten oder auf das Freiraumangebot, welches die Vernetzung des Quartiers fördert. Das Gewicht wird vermehrt auf das Potenzial des Orts gelegt.
Bei der Wohnanlage stehen Kriterien wie gemeinschaftliche Einrichtungen und Aussenräume sowie deren Öffentlichkeitsgrade im Zentrum.
Grösse, Ausstattung und Möblierbarkeit von Räumen sowie die Beziehung der Räume untereinander und deren Veränderbarkeit sind relevante Kriterien bei der Wohnung.
Gestalterische und ästhetische Eigenschaften sowie technische, konstruktive und ökologische Aspekte werden mit dem WBS nicht oder nur indirekt berücksichtigt.
Methodik
Das Vorgehen zur Beurteilung der Bereiche Wohnstandort, Wohnanlage und Wohnung sowie das Ermitteln des Gebrauchswerts umfasst drei Stufen: Quantität oder Potenzial, Qualität und Innovation.
In der ersten Stufe werden Potenzial und Quantität geschätzt, gemessen und untersucht.
Für den Bereich Wohnstandort wird die Quantität nicht tabellarisch, sondern anhand einer Aussage zum Potenzial dargelegt. Die Quantität in den Bereichen Wohnanlage und Wohnung wird anhand einer Tabelle beurteilt. Bei einigen Kriterien steht dafür ergänzend eine Schablone mit Modulen zur Verfügung.
In der zweiten Stufe wird die Qualität anhand einer Auswahl präzise beschriebener Merkmale beurteilt. Die Kriterien K7, K9, K19 und K24 werden ausschliesslich über die Qualität beurteilt.
Als dritte Stufe folgt die Innovation, welche neuartige Lösungsansätze honoriert und fördert.
Innovationen ermöglichen eine freiere Anwendung des Instruments WBS. Sie fördern und honorieren neuartige, qualitätsvolle und zukunftsfähige Ideen sowie konkrete Lösungen, die über die Systematik des WBS hinausgehen. Bei jedem Kriterium kann ein Punkt zur Innovation erzielt werden, indem eine Aussage gemacht sowie der Mehrwert für das Wohnobjekt und das Quartier dargelegt wird. In einem weiteren Schritt erfolgt der Nachweis anhand schematischer Darstellungen und ergänzender Informationen. Insgesamt können für die Bestimmung des Gebrauchswerts des Wohnobjekts maximal 5 Punkte für Innovationen angerechnet werden.
Alle Kriterien bieten innerhalb der Systematik Offenheit und Raum für Innovationen. Damit kann das WBS gezielt als Instrument zum Planen, Beurteilen, Vergleichen und Fördern von Wohnbauten eingesetzt werden.
Wohnungsgrösse
Für die Beurteilung werden die Wohnungen nach ihrer Grösse eingeteilt. Diese wird durch die Anzahl Zimmer gemäss unten stehender Definition bestimmt.
Zur Nettowohnfläche zählen sämtliche begeh- und belegbaren Bodenflächen innerhalb der Wohnung ab einer Raumhöhe von 150 cm.
Zimmer sind nutzungsneutral. Als Zimmer gelten gemeinsame Aufenthaltsbereiche wie offene Wohnbereiche mit angegliedertem Kochbereich oder individuell genutzte und abschliessbare Aufenthaltsbereiche wie Arbeits- oder Schlafräume. Zimmer sind natürlich belichtet, belüftet und beheizt. Das erste Zimmer einer Wohnung weist mindestens 14 m2 auf. Alle weiteren Zimmer sind mindestens 10 m2 gross, sofern kantonale Bestimmungen nicht kleinere Zimmer zulassen. Zur Bestimmung der Grösse der Wohnung (z. B. 4-Zimmer) werden die Zimmer gezählt. Halbe Zimmer können für die Bestimmung nicht mitgerechnet werden, da diese als Essbereich und/oder zusätzliches Flächenangebot berücksichtigt werden.
FAQ: Warum steht im Glossar, dass nur das erste Zimmer 14m² aufweisen soll, in der Grundausstattung jedoch sind ab der 3-Zimmerwohnung mindestens zwei Zimmer à 14m² aufgeführt? Antwort: Damit eine Bewertung durchgeführt werden kann, ist ein Zimmer à 14m² zwingend. Wird nun die Grundausstattung gemäss Tabelle nicht erreicht, kann die Wohnung trotzdem beurteilt werden, wird aber beispielsweise beim Kriterium K16/Zimmergrösse und zusätzliches Flächenangebot keine Punkte für die Quantität erhalten.
Maillefer, Lausanne; CCHE Architecture et Design SA und Atelier CUBE SA; Société Coopérative d'Habitation Lausanne SCHL; Wohnungsgrösse: 4-Zimmer
Nutzungsbereiche
Neben den nutzungsneutralen Zimmern werden Nutzungsbereiche innerhalb einer Wohnung definiert. Siehe dazu auch die Tabelle bei der Grundausstattung.
Maillefer, Lausanne; CCHE Architecture et Design SA und Atelier CUBE SA; Société Coopérative d'Habitation Lausanne SCHL; Wohnungsgrösse: 4-Zimmer
Abstellbereiche sind Schrankmodule 60 × 60 cm mit einer vorgelagerten Bedienungsfläche von 90 cm Tiefe. Diese können in der Erschliessungszone, im Koch- und / oder Sanitärbereich sowie in einem separaten Abstellraum (Reduit) untergebracht sein. Die Bedienungsfläche darf sich mit der Erschliessungszone überschneiden. Raumhohe Module (≥ 180 cm) zählen ganz, solche mit einer Höhe von 90 cm werden halb angerechnet. Module in einem Abstellraum zählen doppelt.
Jeder Wohnung soll ein direkt zugänglicher Aussenbereich mit einer minimalen Tiefe von 140 cm zugeordnet sein. Dies kann ein Balkon, eine Terrasse, ein Garten oder ein Dachgarten sein. Liegen Zwischenzonen nicht innerhalb des Dämmperimeters, können diese als Aussenbereich angerechnet werden. Der Zugang zum Aussenbereich soll möglichst schwellenlos gestaltet sein.
Sämtliche Nutzungsbereiche und Zimmer, ausgenommen die privaten Aussenbereiche, müssen mit einer 90 cm breiten Erschliessungszone sowie einer Kehrfläche von 120 × 120 cm vor jeder Tür erschlossen sein. Die Türöffnungen im Licht betragen mindestens 80 cm. Befindet sich nur eine Nutzung (z. B. Essbereich) in einem Zimmer, endet die Erschliessungszone beim Zimmerzugang. Sind mehrere Nutzungen in einem Zimmer zusammengelegt, z. B. Koch- und Essbereich, muss die Erschliessungszone an alle Bereiche herangeführt werden. Durch andere Nutzungen bereits belegte Flächen dürfen nicht mit der Erschliessungszone überlagert werden.
Die Grösse des Essbereichs orientiert sich an der Anzahl Sitzplätze. Der Essbereich findet neben dem Kochbereich, der Erschliessungszone oder in einem zusätzlichen Flächenangebot Platz. Befindet sich der Kochbereich in einem separaten Raum, muss in diesem zusätzlich Platz für einen Tisch mit mindestens 2 Personen (160 × 160 cm) vorhanden sein.
Der Kochbereich besteht aus 60 × 60 cm grossen Modulen sowie einer vorgelagerten Bedienungsfläche von 120 cm Tiefe. Die Bedienungsfläche darf sich nicht mit der Erschliessungszone überschneiden.
Beim 1. und 3. Sanitärraum betragen alle Raumabmessungen mindestens 170 cm. Zur Ausstattung gehören Klosett (WC), Lavabo (L) und Dusche (D) oder Badewanne (B). Die Raumabmessungen beim 2. Sanitärraum sind nicht kleiner als 120 cm. Ein Klosett (WC) und Lavabo (L) gehören zur Ausstattung. Mindestens ein Sanitärraum in der Wohnung hat die Dimension und Apparateanordnung «hindernisfrei» gemäss Norm SIA 500 (Kapitel 10.2) zu erfüllen.
Ergänzende Flächen
Als ergänzende Flächen zählen weitere Raumangebote, die nicht zwingend zu einem Nutzungsbereich gehören oder nicht innerhalb der Wohnung liegen, dieser jedoch eindeutig zugeordnet sind.
Zur Erschliessung gehören die Treppenläufe, die geradlinige Erschliessungszone von 120 cm Breite, die Kehrfläche von 140 × 170 cm pro Korridor oder Laubengang sowie die Flächen von 140 × 170 cm vor Wohnungs-, Lift- und anderen häufig genutzten Türen. Diese Flächen dürfen sich überschneiden. Die Türöffnungen im Licht betragen mindestens 80 cm.
Schaltzimmer erfüllen dieselben Anforderungen wie ein Zimmer, lassen sich jedoch nicht nur einer, sondern mehreren Wohnungen zuordnen. Ein Schaltzimmer ist immer direkt von einer angrenzenden Wohnung und nicht von der halböffentlichen Erschliessungszone aus zugänglich. Für die Gesamtzimmerzahl müssen die Schaltzimmer einer Wohnung zugeordnet werden.
Genossenschaftliches Wohnen 55+, Bonaduz; Bürgi Schärer Architektur und Planung AG; Wohnbaugenosschenschaft in buona compagnia; Wohnungsgrösse: 3-Zimmer
Natürlich belichtete und belüftete Flächen von mindestens 5 m2, die nicht als Zimmer angerechnet werden können, gelten als zusätzliche Flächenangebote oder halbe Zimmer. Dies können Nischen, Galerien, erweiterte Koch- oder Essbereiche sein. Zusätzliche Flächenangebote dürfen nicht gleichzeitig Erschliessungszone sein, sondern müssen an diese angrenzen.
FAQ: Müssen die zusätzlichen Flächenangebote rechteckig sein? Antwort: Die Form der zusätzlichen Flächenangebote ist nicht definiert, sollte jedoch sinnvoll möblierbar sein. Zusätzliche Flächenangebote dürfen nicht gleichzeitig Erschliessungszone sein, sondern müssen an diese angrenzen.
Maillefer, Lausanne; CCHE Architecture et Design SA und Atelier CUBE SA; Société Coopérative d'Habitation Lausanne SCHL; Wohnungsgrösse: 4-Zimmer
Zwischenzonen befinden sich im Übergang von innen und aussen und schaffen eine zusätzliche räumliche Qualität. Ein Windfang oder ein Wintergarten können als Zwischenzonen angerechnet werden und liegen nicht zwingend innerhalb des beheizten Dämmperimeters. Weiter zählt auch das Jahreszeitenzimmer, welches ganzjährig unbeheizt und je nach Saison einen unterschiedlichen Komfort aufweist, zu den Zwischenzonen.
Haus Hofwiesenstrasse; Wohnüberbauung Brunnenhof, Zürich; Gigon/Guyer Architekten; Stiftung Wohnungen für kinderreiche Familien; Wohnungsgrösse: 5-Zimmer
Flexible Wohnformen
Das WBS berücksichtigt die vielfältigen Wohnbedürfnisse und die unterschiedlichen Wohnvorstellungen für Familien, Gruppen oder Einzelpersonen sowie für Betagte und Behinderte. Es kann für städtische und ländliche Standorte mit verschiedenen Bebauungs- oder Siedlungstypologien, für Neubauten, bestehende Bauten und Erneuerungen, für Miet- und Eigentumswohnungen, für Reihenhäuser, für Cluster- und Satellitenwohnungen, für Grosshaushalte, für Studios und Wohnateliers sowie für weiter- und neuentwickelte Wohn- und Raumkonzepte angewendet werden. Wohnbedürfnisse und Wohnformen sind einem steten Wandel unterzogen. Die folgende, nicht abschliessende Auswahl, wird unter dem Begriff der flexiblen Wohnformen zusammengefasst.
Eine Cluster- oder Satellitenwohnung steht für kleine, selbständige Wohn-Teileinheiten, welche sich zu einer grossen Wohnung zusammenfügen. Grundausstattungen wie Koch-, Ess- oder Aussenbereiche werden geteilt. Zusätzlich stehen Zimmer für den gemeinsamen Aufenthalt zur Verfügung.
Hunzikerareal, Zürich; Duplex Architekten AG; Baugenossenschaft mehr als wohnen; Wohnungsgrösse Clusterwohnung: 11-Zimmer
Ein Studio, eine Loft oder ein Wohnatelier sind Einraumwohnungen. Sie enthalten Kombinationen von Wohn-, Koch- und Ess- sowie Schlafbereichen, allenfalls ergänzt mit Arbeitsbereichen, jedoch ohne innere Unterteilung. Einzig die Sanitärbereiche sind abgetrennt.
Als Grosshaushalte werden Wohnungen mit mehr als 7 Zimmern bezeichnet, die nicht eigenständige Teilbereiche wie separate Sanitärkerne und Kleinküchen in den Zimmern aufweisen.