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Veröffentlicht am 10. April 2025

K11/Gemeinsame Abstellräume

Für Kinderwagen, Kinderfahrzeuge, Rollatoren und Rollstühle sowie für Garten- und mobile Spielgeräte sind gemeinsame Abstellräume erforderlich. Diese sind ausreichend dimensioniert, möglichst einfach erreichbar und zweckmässig ausgestattet.

Methodik

Die gemeinsamen Abstellräume werden anhand der Gesamtfläche aller gemeinsam nutzbaren Abstell­flächen quantitativ beurteilt. Zur Gesamtfläche werden auch gedeckte Plätze im Freien sowie Abstellflächen in Nebengebäuden gezählt. Liegen die gemeinsamen Abstellräume mehr als 25 m vom Hauseingang entfernt, können die Flächen zur Hälfte angerechnet werden. Die Gesamtfläche wird durch die Gesamtzimmerzahl aller betroffenen Wohnungen geteilt. Ergänzend zur Quantität können bei Qualität und Inno­vation Punkte angerechnet werden.

Quantität

Qualität

Direkt neben dem Hauseingang und innerhalb des Dämmperimeters stehen Räume für das Abstellen von Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühlen zur Verfügung.
(1 Punkt)

Mindestens 50 % der gemeinsamen Abstellräume sind abschliessbar, alle weiteren sind gedeckt ausgeführt. 
(1 Punkt)

Die gemeinsamen Abstellräume sind natürlich belichtet.
(1 Punkt)

Innovation

Beschreiben Sie die Innovation, die das Wohnobjekt bezüglich K11/Gemeinsame Abstellräume auszeichnet. Schematische Darstellungen und ergänzende Informationen dienen dem Nachweis der Innovation.
(1 Punkt)

Maximale Punktzahl: 4 Punkte

FAQ

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