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Veröffentlicht am 10. April 2025

K14/Veränderbares Raumangebot

Ein veränderbares Raumangebot innerhalb einer Wohnanlage kann aus wohnungsunabhängigen, zumietbaren Räumen bestehen und/oder bietet die Möglichkeit, Wohnungen und Wohnungsteile miteinander zu verbinden oder voneinander zu trennen. Mit einem veränderbaren Raumangebot wird angemessen auf Strukturveränderungen innerhalb der Haushalte reagiert.

Methodik

Das veränderbare Raumangebot wird anhand der Gesamtfläche aller von Anfang an geplanten zumiet- oder untervermietbaren Zimmer wie Ateliers, Büros, Mansardenzimmer oder wohnungsnahe Zusatzzimmer quantitativ beurteilt. Diese Räume dürfen nicht direkt einer Wohnung zugeteilt sein, d.h. Schaltzimmer können nicht dazugerechnet werden. Weiter müssen die veränderbaren Raumangebote als solche in den Plänen gekennzeichnet und mindestens 10 m2 gross, natürlich belichtet, belüftet sowie beheizt sein. Erfolgen Belichtung und Belüftung über ein hoch liegendes Kellerfenster, werden die Flächen halb angerechnet. Die Gesamtfläche wird durch die Gesamtzimmerzahl aller betroffenen Wohnungen geteilt. Ergänzend zur Quantität können bei Qualität und Innovation Punkte angerechnet werden.

Quantität

Qualität

Mindestens 30% der Wohnungen können in der Grösse verändert werden. Infrastrukturkerne, Erschliessung und Türöffnungen sind statisch günstig positioniert. 
(1 Punkt)

Mindestens 30% der zumietbaren Räume sind mit Sanitärräumen und/oder einer Kochgelegenheit ausgestattet. 
(1 Punkt)

Die zumietbaren Räume sind so dimensioniert, dass ein 14 m2 Flächenmodul Platz findet (siehe Schablone «Vielfältige Nutzbarkeit»). 
(1 Punkt)

Innovation

Beschreiben Sie die Innovation, die das Wohnobjekt bezüglich K14/Veränderbares Raumangebot auszeichnet. Schematische Darstellungen und ergänzende Informationen dienen dem Nachweis der Innovation.
(1 Punkt)

Maximale Punktzahl: 4 Punkte

FAQ

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