Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 9. April 2025

K7/Langsamverkehr

Die Koexistenz zwischen Langsamverkehr (Fussgängerinnen und Fussgänger, Velofahrende) und dem motorisierten Individualverkehr ist innerhalb der Siedlung gewährleistet. Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velofahrende werden vorrangig behandelt und behindern sich nicht gegenseitig. Der Weg vom öffentlichen Strassenraum zu den Hauseingängen und Veloabstellplätzen ist sicher, attraktiv und hindernisfrei gestaltet.

Anfragen zum WBS