K7/Langsamverkehr
Die Koexistenz zwischen Langsamverkehr (Fussgängerinnen und Fussgänger, Velofahrende) und dem motorisierten Individualverkehr ist innerhalb der Siedlung gewährleistet. Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velofahrende werden vorrangig behandelt und behindern sich nicht gegenseitig. Der Weg vom öffentlichen Strassenraum zu den Hauseingängen und Veloabstellplätzen ist sicher, attraktiv und hindernisfrei gestaltet.
Methodik
Der Langsamverkehr wird anhand der Qualität beurteilt, welche die Fuss- und Velowegerschliessung vom öffentlichen Strassenraum bis hin zum Hauseingang resp. bis zu den Veloabstellplätzen bezüglich Sicherheit und Ausstattung aufweist. Ergänzend zur Qualität kann eine Innovation ausgewiesen werden.
Qualität
Die Fuss- und Velowegerschliessung ist getrennt vom motorisierten Verkehr. Es besteht keine gegenseitige Gefährdung.
(1 Punkt)
Das Wohnobjekt weist mindestens 1.5 Veloabstellplätze pro Zimmer auf.
(1 Punkt)
Die Fuss- und Velowegerschliessung ist ebenerdig und / oder mit einer Rampe ≤ 6 % ausgestaltet.
(1 Punkt)
Die Veloabstellplätze sind nicht weiter als 25 m vom Hauseingang entfernt.
(1 Punkt)
Mindestens 75 % der Veloabstellplätze sind gedeckt.
(1 Punkt)
Mindestens 50 % der gedeckten Veloabstellplätze sind für eine Langzeitparkierung geplant und abschliessbar.
(1 Punkt)
Innovation
Beschreiben Sie die Innovation, die das Wohnobjekt bezüglich K7/Langsamverkehr auszeichnet. Schematische Darstellungen und ergänzende Informationen dienen dem Nachweis der Innovation.
(1 Punkt)
Maximale Punktzahl: 4 Punkte
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