K9/Motorisierter Individualverkehr
Die Abstellplätze für den motorisierten Individualverkehr sind so angeordnet und gestaltet, dass alle Hauseingänge und Treppenhäuser hindernisfrei erreichbar sind. Gleichzeitig wird die Bewohnerschaft durch die Zufahrt zu den Abstellplätzen nicht gestört, respektive der Langsamverkehr wird bevorzugt behandelt. Abstellplätze im Aussenbereich für den motorisierten Individualverkehr sind angemessen in die Umgebungsgestaltung integriert.
Methodik
Der motorisierte Individualverkehr wird anhand der Qualität beurteilt, welche die Gestaltung der Abstellplätze, deren Erreichbarkeit sowie eine allfällige Störung der Bewohnerschaft durch Lärm, Abgase und Scheinwerferlicht aufweist. Ergänzend zur Qualität kann eine Innovation ausgewiesen werden.
Qualität
Die Bewohnerschaft wird durch die Erschliessung des motorisierten Verkehrs weder gefährdet noch gestört (Lärm, Scheinwerferlicht, Abgase).
(1 Punkt)
Unterirdische Autoabstellplätze sind natürlich belichtet und der Anschluss an die Verbindung zum Treppenhaus erfolgt hindernisfrei.
(1 Punkt)
Bei der oberirdischen Parkierung sind die Abstellflächen z. B. durch Büsche, Bäume oder bauliche Elemente abgetrennt, so dass eine räumliche Differenzierung zum gemeinsamen Aussenbereich entsteht.
(1 Punkt)
In der Wohnanlage ist mindestens ein rollstuhlgerechter Parkplatz vorhanden, bei grösseren Anlagen ein rollstuhlgerechter Parkplatz pro 50 Parkplätze (siehe Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten», insbesondere Kapitel 7.10 Rollstuhlgerechte Parkplätze).
(1 Punkt)
Unmittelbar vor dem Hauseingang ist das Um- und Abladen möglich.
(1 Punkt)
Mindestens 50 % der Autoabstellplätze sind gedeckt.
(1 Punkt)
Innovation
Beschreiben Sie die Innovation, die das Wohnobjekt bezüglich K9/Motorisierter Individualverkehr auszeichnet. Schematische Darstellungen und ergänzende Informationen dienen dem Nachweis der Innovation.
(1 Punkt)
Maximale Punktzahl: 4 Punkte
Inhaltsverzeichnis
Anfragen zum WBS
Druckversion des WBS bestellen: