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Veröffentlicht am 10. März 2025

Kantonale Hilfen

1973 wurde mit der Einführung von Artikel 108 in der Bundesverfassung die Wohnbauförderung zu einer Daueraufgabe des Bundes. Einzelne Kantone und Städte sind jedoch ebenfalls wohnungspolitisch aktiv und setzen eigene Förderprogramme um.