Stadt Bern
In der Berner Altstadt dürfen gewisse Wohnungen höchstens 90 Tage im Jahr kurzzeitig vermietet werden. Damit will Bern der Verdrängung der Bevölkerung durch Kurzzeitvermietungsangebote entgegenwirken.

Weshalb hat die Stadt Bern gehandelt?
Wohnen in der Stadt Bern ist attraktiv. Die wachsende Bevölkerung sowie die trotz reger Wohnbautätigkeit nach wie vor tiefe Leerwohnungsziffer belegen dies. Folge davon sind auch kontinuierlich ansteigende Mietzinse. Bezahlbaren Wohnraum zu finden, ist schwierig. In Bern werden zusätzlich vermehrt möblierte Wohnungen für Kurzzeitaufenthalte vermietet. Besonders davon betroffen ist die Altstadt.
Welche Massnahmen hat die Stadt Bern ergriffen?
Der Gemeinderat der Stadt Bern (Exekutive) hat in seiner 2024 aktualisierten Wohnstrategie bekräftigt, dass der stark nachgefragte Wohnraum grundsätzlich Menschen zur Verfügung stehen soll, die in der Stadt ihren Lebensmittelpunkt haben. Sie will deshalb in der Altstadt das wiederholte temporäre Vermieten von Wohnraum einschränken. Ziel ist es, eine Verdrängung der ansässigen Bevölkerung zu verhindern und frühzeitig eine negative Entwicklung zu unterbinden, wie sie in historischen Zentren anderer Städte bereits stattgefunden hat. Zu diesem Zweck soll die städtische Bauordnung angepasst werden.
Welche Erfahrungen sind mit den Massnahmen gemacht worden?
Die Teilrevision der Bauordnung betreffend Nutzung von Zweitwohnungen in der Altstadt wurde 2022 von den Bernerinnen und Bernern deutlich angenommen. Allerdings konnte sie noch nicht in Kraft gesetzt werden, weil der Genehmigungsentscheid angefochten wurde.
Seit der Ankündigung der Vorlage im Mai 2018 ist keine Verlagerung von Kurzzeitvermietungsangeboten von der Altstadt in die Wohngebiete anderer Stadtteile sichtbar geworden. Hingegen haben in diesem Zeitraum kommerzielle Anbietende grössere Projekte mit möblierten Wohnungen in der Dienstleistungszone ausserhalb der Altstadt realisiert.


