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Veröffentlicht am 28. August 2026

Gemeinde Interlaken

Interlaken setzt auf raumplanerische Massnahmen: Im Zentrum und in Mischzonen hat Interlaken unterschiedliche Erstwohnungsanteile festgelegt und in Wohnzonen die kurzzeitige Vermietung stark eingeschränkt.

Luftbild Interlaken

Weshalb hat Interlaken gehandelt?

Interlaken ist eine der meistbesuchten Tourismusdestinationen der Schweiz, mit Gästen aus aller Welt. Vermehrt durchdringen auch in Interlaken Online-Buchungsplattformen für Kurzzeitvermietungen den Markt. Mit negativen Auswirkungen: Für die ortsansässige Bevölkerung ist es schwierig, bezahlbaren Wohnraum zu finden, die Mieten steigen und Wohnquartiere sind von vermehrten Immissionen betroffen.

Welche Massnahmen hat Interlaken eingeführt?

Das Phänomen der Vermietung via Onlineplattformen hat sich in Interlaken früh gezeigt. Die Gemeinde war denn auch die erste im Kanton Bern, die Massnahmen erarbeitet hat. Zuerst erliess die Gemeinde 2018 eine Planungszone, um sich Zeit zu verschaffen.

Zonenplan Interlaken

Welche Erfahrungen sind mit den Massnahmen gemacht worden?

Beim Zweitwohnungsanteil zeigten die Massnahmen sowie die Überprüfung des Gebäude- und Wohnungsregisters zuerst die gewünschte Wirkung: Er sank bis auf 12,2 Prozent. Die Gesuche für eine Umnutzung von Wohnungen und die Anzahl Angebote auf Airbnb haben inzwischen jedoch wieder stark zugenommen.

Die im März 2021 genehmigten baurechtlichen Bestimmungen zu den Zweitwohnungen sowie die Kurtaxenreglementierung sind in der Anwendung mit grossem Aufwand verbunden, vermögen die Entwicklung jedoch nicht genügend einzudämmen. Eine zusätzliche Massnahme wird eingeführt: Neu erarbeitete Überbauungsordnungen und Zonen mit Planungspflicht werden mit 100 Prozent Erstwohnungsanteil belegt.

Die Gemeindeverwaltung arbeitet unter Berücksichtigung der Planbeständigkeit weiterhin an einem Massnahmenkatalog (Stand: Februar 2026). Die über Online-Plattformen angebotenen Übernachtungsmöglichkeiten sollen erfasst und je nach Gemeindegebiet differenziert geregelt werden. Um mehr Transparenz zu schaffen, informiert die Gemeinde quartalsweise über den Anteil an Zweitwohnungen sowie die Anzahl laufender Baupolizeiverfahren rund um touristische Nutzungen.

Der Gemeinderat von Interlaken hat im März 2026 erneut eine Planungszone erlassen. Sie gilt während zweier Jahre für die Wohn-, Misch- und Kernzonen. Mit der Massnahme reagiert die Gemeinde auf den starken Anstieg von Zweitwohnungen.

Eine Arbeitsgruppe wird zusätzliche regulatorische Bestimmungen im Baureglement prüfen, um den Erstwohnungsschutz weiter zu stärken.

Interlaken - Ausschnitt