Stadt Luzern
Die Stadtbehörden von Luzern haben eine Registrierungspflicht eingeführt und setzen auf die 90-Tage-Regel. Anbieterinnen und Anbieter von kurzfristig vermietetem Wohnraum sind verpflichtet, ihre Daten offenzulegen.

Weshalb hat die Stadt Luzern gehandelt?
Seit längerem sind in der Stadt Luzern die Wohnungen knapp, insbesondere die preisgünstigen. Verschärft wird das Problem durch die Umnutzung von Gebäuden mit oft preisgünstigem Wohnraum zu solchen mit Angeboten für die Kurzzeitmiete. Diese sind für Touristinnen und Touristen attraktiv, denn Hotelzimmer kosten meist mehr und sind häufig ausgelastet. Besonders betroffen von den Umnutzungen sind die zentrumsnahen Quartiere wie die Altstadt.
Welche Massnahmen hat die Stadt Luzern eingeführt?
Im März 2023 hat die Luzerner Stimmbevölkerung einer Initiative zur Regulierung der Kurzzeitvermietung zugestimmt. Sie hatte zum Ziel Wohnraum zu schützen. Die Forderungen der Initiative wurden mit dem «Reglement über die Kurzzeitvermietung» umgesetzt. Es ist seit 1. Januar 2025 in Kraft.

Welche Erfahrungen sind mit den Massnahmen gemacht worden?
Das Reglement trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Es zeigt sich, dass dank des neuen Reglements bisher zur Kurzzeitmiete genutzte Räumlichkeiten wieder vermehrt zur Dauermiete angeboten werden. Gleichzeitig kann festgestellt werden, dass Büroräume zu Wohnraum für die Kurzzeitvermietung umgenutzt werden.
Sowohl die Registrierungspflicht als auch die Identifikationsnummer ist für die Stadt Luzern essenziell, um eine Übersicht über Anbietende zu gewinnen und Kontrollen durchführen zu können. Damit die Einhaltung des Reglement überprüft werden kann, sind entsprechende personelle und finanzielle Ressourcen einzuplanen. Die Verpflichtung zur Offenlegung von Informationen muss rechtlich verankert sein.