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Veröffentlicht am 28. August 2026

Kanton Waadt

Der Kanton Waadt hat eine Bewilligungspflicht zur Nutzungsänderung für bisherige Mietwohnungen eingeführt, wenn diese für mehr als 90 Tage pro Jahr auf Airbnb angeboten werden sollen. Er unterstützt die Gemeinden bei der Umsetzung dieser Massnahme, indem er ihnen ein System zur Überwachung und Analyse der Kurzzeitvermietungen zur Verfügung stellt, das von einem externen Anbieter im Rahmen eines Leistungsauftrags entwickelt wurde und den territorialen und regulierungsrechtlichen Besonderheiten des Kantons entspricht.

Luftbild Kanton Waadt

Weshalb hat der Kanton Waadt gehandelt?

Der Kanton Waadt ist durch seine landschaftliche Vielfalt sehr attraktiv, was den Druck auf den Wohnungsmarkt erhöht. So ist Wohnraum seit Anfang der 2000er-Jahre knapp. Hinzu kommt, dass seit einiger Zeit Wohnungen auf Onlineplattformen zur Kurzzeitvermietung angeboten werden, was diesen Effekt noch verstärkt.

Welche Massnahmen hat der Kanton Waadt ergriffen?

Im Wissen um die beschriebenen Probleme kann die Waadtländer Regierung den Onlineplattformen aber auch positive Seiten abgewinnen: Das Angebot an Beherbergungsmöglichkeiten wird erweitert, wovon vor allem Regionen, deren touristisches Potenzial noch wenig genutzt wird, profitieren können. Deshalb will der Kanton diese Entwicklung nicht einfach unterbinden, zumal sie einer effektiven Nachfrage entspricht. Vielmehr sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit sich Plattformen wie Airbnb nicht unkontrolliert ausbreiten können und dem Wohnungsmarkt keine Wohnungen entzogen werden, die seit langem zum Mietwohnungsbestand gehörten.

Das Gesetz über die Ausübung von Wirtschaftstätigkeiten vom 31. Mai 2005 (Loi sur l’exercice des activités économiques, LEAE) sowie die Vollzugsverordnung für das Gesetz zum Erhalt und zur Förderung des Mietwohnungsbestandes vom 10. Mai 2016 (Règlement d’application de la loi sur la préservation et la promotion du parc locatif, RLPPPL) wurden mit Vorschriften zur Regulierung der Geschäftstätigkeit von Beherbergungsplattformen wie Airbnb ergänzt.

Die Vorgaben zum Erhalt des Mietwohnungsbestandes betreffen ausschliesslich Wohnraum, der zuvor zum regulären Mietwohnungsmarkt gehörte und der sich in Distrikten mit Wohnungsmangel im rechtlichen Sinne (Dreijahresdurchschnitt der Leerwohnungsquote unter 1,5 %) befindet. Das Gesetz über die Ausübung von Wirtschaftstätigkeiten hingegen gilt für alle Akteure: Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mietende, die Beherbergungsplattformen nutzen – unabhängig vom Standort des Objekts und von der Dauer der Vermietung.

Die neuen Bestimmungen sind am 1. Juli 2022 in Kraft getreten und sehen diverse Massnahmen vor.

Welche Erfahrungen wurden mit den Massnahmen gemacht?

Die Gemeinden des Kantons Waadt nehmen ihre Funktion als Aufsichtsbehörde wahr und kontrollieren, ob die gesetzlichen Vorgaben sowohl zum Erhalt des Mietwohnungsbestands als auch bezüglich der Parahotellerie eingehalten werden.

2025 hat die Kantonsregierung bei den Gemeinden und Präfekturen nachgefragt, wie sie die Vorschriften für Kurzzeitvermietungen über Plattformen prüfen. Ergebnis: Mehrere Projekte zur Kontrolle dieser Aktivitäten wurden bereits umgesetzt. Einige Gemeinden haben jedoch aufgrund fehlender Ressourcen noch kein System zur Überwachung eingeführt.