Referenzzinssatz
Für Mietzinsanpassungen aufgrund von Änderungen des Hypothekarzinssatzes gilt seit September 2008 der hypothekarische Referenzzinssatz. Dieser stützt sich auf den hypothekarischen Durchschnittszinssatz der Banken und wird vierteljährlich publiziert (Publikationsdaten 2025: 3.3./2.6./1.9./1.12.).