Referenzzinssatz
Für Mietzinsanpassungen aufgrund von Änderungen des Hypothekarzinssatzes gilt seit September 2008 der hypothekarische Referenzzinssatz. Dieser stützt sich auf den hypothekarischen Durchschnittszinssatz der Banken und wird vierteljährlich publiziert (Publikationsdaten 2026: 2.3./1.6./1.9./1.12.).