Sonderprogramme
Gestützt auf Artikel 37 WFG kann der Bund gemeinnützigen Wohnbauträgern nicht nur zinsgünstige, sondern auch zinsfreie Darlehen gewähren. Für zinsgünstige Darlehen gelten die ordentlichen Bedingungen an Darlehen aus dem Fonds de roulement. Zinsfreie Darlehen sind hingegen zeitlich befristet und an besondere Voraussetzungen geknüpft. Sie werden im Rahmen von Sonderprogrammen ausgerichtet.
Sonderprogramm 2021–2025
Mit dem Sonderprogramm zur Förderung umfassender energetischer Sanierungen setzte der Bund zwischen 2021 und 2025 gezielte Anreize, damit gemeinnützige Wohnbauträger ihre Liegenschaften nachhaltig erneuern. Zu diesem Zweck gewährte er Darlehen aus dem Fonds de roulement mit einer Laufzeit von 25 Jahren – während den ersten zehn Jahren zinsfrei.
Das Sonderprogramm 2021–2025 war sehr erfolgreich. Es stiess auf eine hohe Nachfrage seitens der gemeinnützigen Wohnbauträger und hat zu bemerkenswerten Investitionen und Verbesserungen bei der Energieeffizienz beigetragen. Insgesamt wurden 2413 Wohnungen mit einer Darlehenssumme von 119 Mio. Franken in allen Sprachregionen der Schweiz gefördert. Die Investitionssumme der gemeinnützigen Bauträger für diese Sanierungen betrug 533 Mio. Franken. Das entspricht einem durchschnittlichen Betrag von 220'000 Franken pro Wohnung. Alle sanierten Gebäude erreichen für die Gebäudehülle die Energieeffizienklasse B oder den Minergie-Standard und erfüllen damit die gesetzlichen Anforderungen an Neubauten.
Diese Wohnungen wurden grossmehrheitlich in bewohntem Zustand saniert und sind auch danach dank der gewährten Darlehen und trotz der hohen Investitionen immer noch preisgünstig. In den einzelnen Fällen, in welchen die Mietenden ihre Wohnungen während der Bauarbeiten kurzzeitig verlassen mussten, konnten die Bauträger den betroffenen Personen Ersatzwohnungen anbieten und die Mietenden hatten die Möglichkeit, nach der Sanierung in ihre Wohnungen zurückzukehren. Dadurch konnten die bestehenden Mietverhältnisse – sofern von den Mietparteien gewünscht – weitergeführt und Leerkündigungen vermieden werden.