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Veröffentlicht am 16. Juli 2024

Wohnbaugenossenschaften des Bundespersonals

In der Schweiz gibt es über 150 Wohnbaugenossenschaften des Bundespersonals (WBGBP). Viele davon sind in Zeiten einer prekären Wohnungssituation entstanden, beispielsweise nach dem 2. Weltkrieg. Sie haben in der Regel auf Grundstücken des Bundes im Baurecht Mietliegenschaften erstellt und für die Finanzierung häufig Darlehen aus allgemeinen Bundesmitteln oder der Pensionskasse des Bundes (Publica) in Anspruch genommen.

Mit dem Inkrafttreten des Wohnraumförderungsgesetzes WFG im Jahre 2003 ist die administrative Betreuung dieser Wohnbaugenossenschaften von der Eidg. Finanzverwaltung an das BWO übergegangen. Mit einer neuen Verordnung wurde den Bauträgern mehr Autonomie gewährt.

Das BWO vermietet oder vermittelt keine Mietwohnungen. Interessenten wenden sich bitte direkt an die Wohnbaugenossenschaften des Bundespersonals (siehe Adressliste auf dieser Seite)

Baurecht

Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) bewirtschaftet die Baurechtsverträge und setzt den Baurechtzins fest. Für die Darlehen aus allgemeinen Bundesmitteln oder der Publica, die administrative Betreuung der WBGBP sowie für die Anfechtung von Mietzinsen ist das BWO zuständig.
Die zwei Bundesämter haben die gemeinsamen Grundsätze für Baurechte des Bundes zugunsten der WBGBP entwickelt, welche die Voraussetzungen für die Gewährung der Bundeshilfe gemäss Wohnraumförderungsgesetz (WFG; SR 842) erfüllt und gleichzeitig eine Bewirtschaftung der Immobilien des Bundes nach wirtschaftlichen Grundsätzen ge-mäss der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB SR 172.010.21) erlaubt.

Informationsblätter

Weitere Informationen

Wohnbaugenossenschaften des Bundespersonals