Veröffentlicht am 7. Juni 2024
Wohnungspolitik Bund
Die Wohnungspolitik des Bundes basiert auf einem Verfassungsauftrag (Art. 108 BV). Als Ausführungsgesetz diente bis 2003 das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) vom 4. Oktober 1974. Dieses wurde vom Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG) vom 21. März 2003 abgelöst.
Artikel 109 der Bundesverfassung beauftragt zudem den Bund, Vorschriften gegen Missbräuche im Mietwesen zu erlassen. Als Ausführungsgesetze dienen das Obligationenrecht (Miete) vom 15. Dezember 1989 sowie das Bundesgesetz über Rahmenmietverträge und deren Allgemeinverbindlicherklärung vom 23. Juni 1995.
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Der Bundesrat ist am 7. Juni 2024 über den Aktionsplan Wohnungsknappheit und die Prioritäten der zuständigen Bundesämter für die Umsetzung informiert worden. Der Bund will die Massnahmen in seinem Kompetenzbereich zügig umsetzen und, in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteuren, zu einer Ausweitung des Wohnangebots und zu mehr qualitätsvollem, preisgünstigem und bedarfsgerechtem Wohnraum beitragen.
Chronologie
Am zweiten Runden Tisch zum Thema Wohnungsknappheit, der am 13. Februar 2024 in Bern stattfand, haben sich unter der Leitung von Bundesrat Guy Parmelin Vertreterinnen und Vertreter der Kantone, Städte und Gemeinden sowie der Bau- und Immobilienwirtschaft und der Zivilgesellschaft auf einen Aktionsplan verständigt. Der Aktionsplan empfiehlt über 30 Massnahmen, damit das Wohnungsangebot erhöht und mehr qualitätsvoller, preisgünstiger und bedarfsgerechter Wohnraum geschaffen wird.
Was lässt sich gegen die Wohnungsknappheit tun? Zu dieser Frage hat Bundesrat Guy Parmelin am 12. Mai 2023 zu einem Runden Tisch eingeladen. Mit Vertreterinnen und Vertreter der Kantone, Städte und Gemeinden sowie der Bau- und Immobilienbranche wurde die gegenwärtige Situation analysiert. Zudem wurden Lösungsansätze diskutiert. In einem nächsten Schritt soll ein Massnahmenplan erarbeitet werden.
Das Sonderprogramm für die Förderung von umfassenden energetischen Sanierungen wird um zwei Jahre bis Ende 2025 verlängert. Die Verlängerung soll dazu beitragen, dass gemeinnützige Wohnbauträger energetische Sanierungen zu günstigen Bedingungen ausführen können und die Wohnkosten bezahlbar bleiben.
Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO), Wohnbaugenossenschaften Schweiz und die SBB regeln mit einem Rahmenvertrag die Abgabe von Land im Baurecht. Damit besteht nun eine Grundlage für gemeinnützigen und damit langfristig preisgünstigen Wohnungsbau auf Arealen der SBB.
Der Bundesrat will den Rahmenkredit für Bürgschaften in der Wohnraumförderung erneuern. Er beantragt dem Parlament, 1,7 Milliarden Franken für Eventualverpflichtungen zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus zu sprechen. Laut der am 2. September 2020 verabschiedeten Botschaft dient der Kredit vor allem der Verbürgung von Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW). Die Mittel werden nur ausgabenwirksam, falls eine Bürgschaft eingelöst werden muss. Dies ist seit dem Inkrafttreten des Wohnraumförderungsgesetzes im Jahr 2003 noch nie vorgekommen.
Der Ständerat hat am 11. März 2019 die Botschaft zur Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» behandelt. Er ist dem Nationalrat gefolgt und hat mit 31 zu 12 Stimmen beschlossen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Dem Bundesbeschluss betreffend Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de roulement hat er mit 36 zu 5 Stimmen zugestimmt.
Der Nationalrat hat am 12. Dezember 2018 als Erstrat die Botschaft zur Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» behandelt. Er hat mit 143 zu 54 Stimmen beschlossen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen, jedoch mit 124 zu 73 Stimmen dem Bundesbeschluss betreffend Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de roulement zugestimmt. Er hat zudem die Frist zur Behandlung der Volksinitiative um ein Jahr bis zum 18.04.2020 verlängert. Das Geschäft geht nun an die vorberatende Kommission (WAK) des Ständerats.
Der Bundesrat hat am 21. März 2018 die Botschaft zur Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» verabschiedet. Er beantragt den eidgenössischen Räten, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Gleichzeitig unterbreitet er dem Parlament einen Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit im Umfang von 250 Millionen Franken zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Damit soll der gemeinnützige Wohnungsbau seinen aktuellen Marktanteil von vier bis fünf Prozent längerfristig halten können.
Der Bundesrat will den Fonds de Roulement für die Darlehensgewährung an gemeinnützige Wohnbauträger mit 250 Millionen Franken aufstocken. Er hat am 30. August 2017 dem WBF den Auftrag erteilt, eine Botschaft zur Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» und zu einem eng mit ihr zusammenhängenden Erlassentwurf auszuarbeiten.
Der Bundesrat will den Fonds de Roulement für die Darlehensgewährung an gemeinnützige Wohnbauträger mit bis zu 250 Millionen Franken aufstocken. Er hat an seiner Sitzung vom 5. April 2017 die Vernehmlassung zu einem entsprechenden Rahmenkredit eröffnet. Damit reagiert der Bundesrat auf die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen». Die Vernehmlassung dauert bis zum 12. Juli 2017.
Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» ab. Dem Parlament soll jedoch eine Aufstockung der Kredite zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus unterbreitet werden. Diesen Grundsatzentscheid hat er am 25. Januar 2017 gefällt. Das WBF wurde beauftragt, eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.
Der Bundesrat hat vom Schlussbericht des wohnungspolitischen Dialogs zwischen Bund, Kantonen und Städten Kenntnis genommen. Der Bericht fasst die Ergebnisse des bisherigen Austauschs zusammen und widmet sich den Herausforderungen, die sich im Wohnungswesen längerfristig stellen. Die Arbeitsgruppe fordert die drei Partner auf, die Zusammenarbeit mit dem gemeinnützigen Wohnungsbau fortzusetzen und zu verstärken. Der Dialog soll als Informations- und Koordinationsplattform weitergeführt werden.
Energetische Gebäudesanierungen im Mietwohnungsbereich stellen eine grosse Herausforderung dar. Sie werden nur bei genügenden wirtschaftlichen Anreizen umgesetzt. Gleichzeitig besteht der Anspruch, dass die Energiesparziele erreicht werden und preisgünstiger Wohnraum erhalten bleibt. In einem Bericht hält der Bundesrat gestützt auf eine Auslegeordnung möglicher Massnahmen fest, dass die Verbindung der Ziele nicht einfach zu realisieren ist.
Der Bundesrat hat am 27. Mai 2015 eine Botschaft zur Teilrevision des Mietrechtes im Obligationenrecht zu Handen des Parlaments verabschiedet. Kernpunkt der Vorlage ist die Verbesserung der Mietzinstransparenz bei der Wiedervermietung von Wohnungen.
Eine obligatorische Veröffentlichung des Gebäudeenergieausweises könnte sich positiv auf die Zahl energetischer Sanierungen von Liegenschaften auswirken. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht des BWO, der am 13.Mai 2015 vom Bundesrat zur Kenntnis genommen wurde. Zuständig für die Einführung eines möglichen Obligatoriums sind die Kantone.
Parlament stimmt neuem Rahmenkredit für Bürgschaften in der Wohnraumförderung zu
Mit 135 gegen 50 Stimmen hat der Nationalrat den neuen Rahmenkredit über CHF 1900 Mio. zur Verbürgung von Anleihen der EGW bewilligt. Der Ständerat hatte bereits im Dezember 2014 zugestimmt.Bundesrat will wohnungspolitischen Dialog weiterführen
Der Bundesrat hat von einem weiteren Bericht des wohnungspolitischen Dialogs zwischen Bund, Kantonen und Städten Kenntnis genommen. Dieser enthält eine Reihe von Empfehlungen, die sich vor allem an die Kantone und Gemeinden sowie an gemeinnützige Wohnbauträger richten. Der wohnungspolitische Dialog soll bis Ende 2016 fortgesetzt werden. Der Bundesrat hat zudem entschieden, vorerst auf die Einführung eines Vorkaufsrechts der Gemeinden zu Gunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus zu verzichten.Mehr Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt durch Bekanntgabe des Vormietzinses
Der Bundesrat will mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt schaffen. Er hat am 29. Oktober 2014 von den Ergebnissen der Vernehmlassung zu einer Änderung des Mietrechtes im Obligationenrecht (OR) Kenntnis genommen. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) wurde beauftragt, eine Botschaft mit einem Gesetzgebungsentwurf auszuarbeiten.
Rahmenkredit für Bürgschaften in der Wohnraumförderung
Der Bundesrat will den Rahmenkredit für Bürgschaften in der Wohnraumförderung erneuern. Er beantragt dem Parlament, 1900 Millionen Franken für Eventualverpflichtungen zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus zu sprechen. Laut der am 20. August 2014 verabschiedeten Botschaft dient der Kredit vor allem der Verbürgung von Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW). Die Mittel werden nur ausgabenwirksam, falls eine Bürgschaft eingelöst werden muss.Bundesrat vertieft wohnungspolitischen Dialog und verfolgt Massnahmen weiter
Der Bundesrat hat am 15. Januar 2014 die Zwischenergebnisse des wohnungspolitischen Dialogs von Bund, Kantonen und Städten zur Kenntnis genommen. Diese stützen die bisherige Wohnungspolitik des Bundesrats, wonach die Wohnungsversorgung in erster Linie über den Markt erfolgen soll. Zur weiteren Optimierung seiner Wohnungspolitik hat der Bundesrat entschieden, die von der Arbeitsgruppe empfohlenen Massnahmen vertieft zu prüfen und den Dialog fortzusetzen. Der Bundesrat hat sich zudem im Grundsatz für eine Revision des Mietrechts ausgesprochen, welche die Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt erhöhen und weitere Verbesserungen für die Mieter- und Vermieterseite einbeziehen soll. Weiter hat er die Berücksichtigung von Fördergeldern bei den Mietzinsen transparenter geregelt.Bundesrat optimiert Wohnungspolitik
Der Bundesrat will an den Grundsätzen seiner bisherigen Wohnungspolitik festhalten. Die marktwirtschaftliche Versorgung mit Wohnraum hat sich unter verschiedenen konjunkturellen Vorzeichen bewährt. Der Schweizer Bevölkerung steht im Durchschnitt qualitativ guter und für die grosse Mehrheit auch bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung. Die Nachfrage nach Wohnraum hat in den letzten Jahren indes vor allem in den Städten und stadtnahen Regionen stark zugenommen. Dafür verantwortlich sind unter anderem das Bevölkerungswachstum aufgrund der Zuwanderung, die Abnahme der Haushaltgrössen sowie die Vorliebe für das Wohnen im urbanen Umfeld. Die Bautätigkeit hat auf die steigende Nachfrage zwar reagiert. Allerdings bestehen beträchtliche regionale Unterschiede. Vor allem in den Regionen Genfersee, Zürich, Basel und Zentralschweiz führt die Verknappung des Wohnraums zu Preissteigerungen bei den Angeboten von Miet- und Eigentumswohnungen und damit zu einem Mangel an preisgünstigen Wohnungsangeboten. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, seine Wohnungspolitik zu optimieren.Folgende Massnahmen stehen dabei im Zentrum:
- Wohnungspolitischer Dialog: Im Zusammenhang mit der Bereitstellung eines ausreichenden Angebots an preisgünstigen Wohnungen stehen neben dem Bund auch die Kantone und Gemeinden in der Verantwortung. Angesichts der aktuellen Herausforderungen hat der Bund zusammen mit den Kantonen und Städten einen wohnungspolitischen Dialog aufgenommen.
- Baulanderwerb: Eine Anpassung der Wohnraumförderungsverordnung soll es ermöglichen, dass gemeinnützige Wohnbauträger Darlehen aus dem Fonds de roulement nicht nur für den Neubau und die Erneuerung von Wohnungen, sondern auch für den Kauf von geeignetem Bauland beanspruchen können.
- Raumplanungsgesetz: Eine Förderung des Wohnbaus über das Raumplanungsgesetz (RPG) wird geprüft, beispielsweise durch die gesetzliche Verankerung eines Förderungsziels oder über die Ausgestaltung der Mehrwertabgabe.
- Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt: Im Bereich Mietrecht will der Bundesrat prüfen, ob in der ganzen Schweiz bei jedem Abschluss eines Mietvertrages der vorherige Mietzins standardmässig mittels Formular mitgeteilt werden muss. Dadurch würde die Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt erhöht, wodurch der Wettbewerb besser spielen und eine preisdämpfende Wirkung erwartet werden kann.