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Veröffentlicht am 5. Juli 2024

Bundeshilfe in Berggebieten (WS)

Seit dem Inkrafttreten des neuen Finanzausgleichs (NFA) am 1.1.2008 leistet der Bund keine Beiträge mehr für Wohnungserneuerungen auf Grund des Bundesgesetzes über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten (WS).

Die Kantone Graubünden, Obwalden, Uri, Waadt und Wallis haben je ein Nachfolgegesetz erlassen, mit dem die Wohnungserneuerung weiterhin unterstützt wird.
Bitte melden Sie sich direkt bei den zuständigen kantonalen Amtsstellen.

Kanton Graubünden - Amt für Landwirtschaft und Geoinformation

Kanton Obwalden - Strukturverbesserungen und Bodenrecht

Kanton Uri - WS

Canton de Vaud - LALM

Kanton Wallis - WS

Weitere Informationen