Das BWO unterstützt gezielt exemplarische Projekte mit innovativem Charakter. Ziel ist es daher, neue Ansätze zu entwickeln, Wissen und Know-how zu generieren und Erkenntnisse zu verbreiten.
Gemäss den Bestimmungen des Wohnraumförderungsgesetzes WFG (Art. 41 Abs. 2 Bst. c) kann das BWO exemplarische Projekte mit innovativem und nachhaltigem Charakter unterstützen. Die Förderung dieser «Referenzprojekte im Wohnungswesen» ermöglicht es, neue Ansätze zu erproben, die Kompetenzen der Praktiker zu stärken und den Erwerb und die Verbreitung von Wissen zu fördern.
Projekte von Wohnbauträgern, öffentlichen Akteuren oder privaten Institutionen können für einen Zeitraum von ein bis drei Jahren eine finanzielle Unterstützung und eine fachliche Begleitung erhalten.
Dazu müssen die Projekte bestimmte Kriterien erfüllen. Ziel ist es, neue Lösungen für aktuelle Probleme vorzuschlagen oder die bauliche Qualität oder den Gebrauchswert zu verbessern; die Gestaltung und Organisation des Prozesses oder der Zusammenarbeitsformen muss im Mittelpunkt des Projekts stehen; der praktische Nutzen für die Projektträgerschaft muss nachgewiesen werden, ebenso das entsprechende gesellschaftliche Bedürfnis.
Gesuche können jederzeit eingereicht werden. Eine Unterstützung ist möglich im Rahmen der verfügbaren Finanzmittel. Detaillierte Informationen finden Sie im Merkblatt «Förderung von Referenzprojekten im Wohnungswesen».
Letzte Änderung 22.07.2024