E-Rechnung

Seit dem 1. Januar 2016 müssen Rechnungen an die Bundesverwaltung, die den Vertragswert von 5‘000 Franken übersteigen, elektronisch eingereicht werden.

Die elektronische Rechnung ist die einfache, sichere, kostengünstige und schnelle Art der Rechnungsstellung. Anstatt Ihre Rechnung zu drucken und mit der Post an die Bundesverwaltung zu senden, übermitteln Sie Ihre Rechnungsdaten elektronisch. Sie sparen Zeit, Geld und Ihre Rechnung kann zügig und durchgängig digital verarbeitet werden.

Zwei Varianten – ein Ziel

Was ist weiter zu beachten?

Damit Ihre E-Rechnungen in der Bundesverwaltung dem richtigen Empfänger zugeordnet werden können, müssen diese zusätzlich zu den bisherigen Angaben die folgenden Inhalte aufweisen:

  • Die Teilnehmernummer (E-BillAccount ID) des Bundesamtes für Wohnungswesen:
    41100000125630563
  • Eine Referenz- resp. Bestellnummer.
    Diese erhalten Sie bei Auftragserteilung. Mit dieser Angabe können wir Ihre E-Rechnung ohne Zeitverlust den zuständigen Mitarbeitenden zur Prüfung und Zahlungsfreigabe zustellen.

Weitere Informationen

https://www.bwo.admin.ch/content/bwo/de/home/das-bwo/kontakt/e-rechnung.html