Sonderprogramm 2021 - 2025

Mit dem Sonderprogramm für die Förderung von umfassenden energetischen Sanierungen schafft der Bund Anreize, damit gemeinnützige Wohnbauträger ihre Siedlungen nachhaltig sanieren. Aus dem Fonds de roulement gewährt er während der ersten 10 Jahre zinsfreie Darlehen.

Viele Liegenschaften im Besitz gemeinnütziger Wohnbauträger bedürfen einer energetischen Sanierung. Mit einem auf die Jahre 2021 bis 2025 befristeten Sonderprogramm schafft der Bund einen Anreiz für umfassende Sanierungen und sorgt gleichzeitig dafür, dass die betreffenden Mieten preisgünstig bleiben. Mit zinslosen Darlehen aus dem Fonds de roulement werden Erneuerungsvorhaben gefördert, bei welchen der Zustand der Gebäudehülle nachweislich auf die GEAK-Effizienzklasse B verbessert wird oder welche den Minergie-Standard erfüllen. Der Anreiz besteht darin, dass die Darlehen während den ersten 10 Jahren nicht verzinst werden müssen. Die Laufzeit der Darlehen beträgt 25 Jahre, und pro Wohnung wird ein Betrag von Fr. 50'000 ausgerichtet. Die Mieter sollen während den Bauarbeiten ihre Wohnung nicht verlassen müssen.

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Medienmitteilungen

15.12.2022

Hilfe für Wohnbaugenossenschaften bei energetischen Sanierungen wird verlängert

Das Sonderprogramm für die Förderung von umfassenden energetischen Sanierungen wird um zwei Jahre bis Ende 2025 verlängert. Die Verlängerung soll dazu beitragen, dass gemeinnützige Wohnbauträger energetische Sanierungen zu günstigen Bedingungen ausführen können und die Wohnkosten bezahlbar bleiben.

14.10.2020

Bund hilft Wohnbaugenossenschaften bei energetischen Sanierungen

Der Bundesrat hat am 14. Oktober 2020 über die Eckpunkte und die Umsetzung des Sonderprogramms für die Förderung von umfassenden energetischen Sanierungen informiert. Mit diesem Sonderprogramm schafft der Bund Anreize, damit gemeinnützige Wohnbauträger ihre Siedlungen nachhaltig sanieren. Aus dem Fonds de roulement gewährt er während der ersten 10 Jahre zinsfreie Darlehen. Das Programm ist auf die Jahre 2021 bis 2023 ausgelegt.

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Letzte Änderung 26.07.2024

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