Mit dem Sonderprogramm für die Förderung von umfassenden energetischen Sanierungen schafft der Bund Anreize, damit gemeinnützige Wohnbauträger ihre Siedlungen nachhaltig sanieren. Aus dem Fonds de roulement gewährt er während der ersten 10 Jahre zinsfreie Darlehen. Das ursprünglich auf die Jahre 2021 bis 2023 ausgelegte Programm wird bis 2025 verlängert.
Die drohende Energiemangellage hat das Bewusstsein für energetische Sanierungen weiter verstärkt. Das ursprünglich von 2021 bis 2023 dauernde Sonderprogramm für die Förderung von umfassenden energetischen Sanierungen wird nun um zwei Jahre bis Ende 2025 verlängert. Somit können noch mehr gemeinnützige Wohnbauträger energetische Sanierungen zu günstigen Bedingungen ausführen.
Viele Liegenschaften im Besitz gemeinnütziger Wohnbauträger bedürfen einer energetischen Sanierung. Mit einem auf die Jahre 2021 bis 2025 befristeten Sonderprogramm schafft der Bund einen Anreiz für umfassende Sanierungen, ohne dass dadurch die Mieten wesentlich steigen. Mit zinslosen Darlehen aus dem Fonds de roulement werden Erneuerungsvorhaben gefördert, bei welchen der Zustand der Gebäudehülle nachweislich auf die GEAK-Stufe B verbessert wird oder welche den Minergie-Standard erfüllen. Der Anreiz besteht darin, dass die Darlehen während den ersten 10 Jahren nicht verzinst werden müssen. Die Laufzeit der Darlehen beträgt 25 Jahre, und pro Wohnung wird ein Betrag von Fr. 50'000 ausgerichtet. Die Mieter sollen während den Bauarbeiten ihre Wohnung nicht verlassen müssen.
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Letzte Änderung 15.12.2022