Grundausstattung
Für die Planung und Beurteilung von Wohnbauten wird eine angemessene Grundausstattung vorausgesetzt. In der nachfolgenden Tabelle und im Glossar werden je Wohnungsgrösse die Nettowohnflächen, Zimmergrössen, Nutzungsbereiche und die entsprechenden Ausstattungen definiert. Prinzipiell ist die Grundausstattung für Wohnbauten nach dem WBS einzuhalten. Kann die Grundausstattung in einzelnen Bereichen nicht nachgewiesen werden, besteht die Möglichkeit, dies durch innovative und qualitätsvolle Lösungsansätze zu kompensieren.