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Veröffentlicht am 10. April 2025

K15/Nettowohnfläche

Um eine ausreichende Nutzungsflexibilität zu erreichen, wird für die Wohnung eine angemessen ­grosse Nettowohnfläche vorausgesetzt. Zugleich sind ein ressourcenschonender Umgang mit Bauland und eine optimale Nutzung der Wohnfläche im Sinne von Effi­zienz und Suffizienz anzustreben.

Methodik

Für die quantitative Beurteilung der Nettowohnfläche werden sämtliche begeh- und belegbaren Bodenflächen innerhalb der Wohnung ab einer Raumhöhe von 150 cm gemessen.

Quantität

Hinweis: Werden bei der Quantität keine Punkte erreicht, muss mittels einer Innovation nachgewiesen werden, wie die fehlende, bzw. überdurchschnittliche Nettowohnfläche kompensiert wird. Erzielt die Innovation keinen Punkt, kann die Qualität nicht angerechnet werden.

Qualität

Mindestens 50 % der Zimmer in der Wohnung weisen eine Raumhöhe von ≥260 cm auf.
(1 Punkt)

Mindestens ein Zimmer hat eine Breite von ≥350 cm.
(1 Punkt)

Die Wohnung weist mindestens zwei zusätzliche Flächenangebote auf.
(1 Punkt)

Innovation

Beschreiben Sie die Innovation, die das Wohnobjekt bezüglich K15/Nettowohnfläche auszeichnet. Schematische Darstellungen und ergänzende Informationen dienen dem Nachweis der Innovation.
(1 Punkt)

Maximale Punktzahl: 4 Punkte

FAQ

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