Mit Mindestgrössen bei Zimmern sowie zusätzlichen Flächenangeboten werden neutrale Räume geschaffen, die von der Bewohnerschaft flexibel genutzt und gestaltet werden können.
Methodik
Die Zimmergrössen werden anhand der dargestellten Tabelle quantitativ beurteilt.
Quantität
Qualität
In einem Zimmer ist ein zusätzliches Flächenangebot von ≥5 m2 vorhanden. (1 Punkt)
Es gibt eine Zwischenzone in Form eines Windfangs oder eines Jahreszeiten-Zimmers. (1 Punkt)
Die Wohnung zählt zu den flexiblen Wohnformen. (1 Punkt)
Innovation
Beschreiben Sie die Innovation, die das Wohnobjekt bezüglich K16/Zimmergrösse und zusätzliches Flächenangebot auszeichnet. Schematische Darstellungen und ergänzende Informationen dienen dem Nachweis der Innovation. (1 Punkt)
Maximale Punktzahl: 4 Punkte
FAQ
Wird ein Nutzungsbereich wie zum Beispiel ein Sanitär- oder Abstellraum nur durch ein Zimmer erschlossen, muss die Erschliessungszone von der Zimmerfläche abgezogen werden. Zum privaten Aussenbereich hingegen muss keine Erschliessungszone geführt werden.
Wohnbedürfnisse und Wohnformen sind einem steten Wandel unterzogen. Die folgende, nicht abschliessende Auswahl, wird unter dem Begriff der flexiblen Wohnformen zusammengefasst:- Eine Cluster- oder Satellitenwohnung steht für kleine, selbständige Wohn-Teileinheiten, welche sich zu einer grossen Wohnung zusammenfügen. Grundausstattungen wie Koch-, Ess- oder Aussenbereiche werden geteilt. Zusätzlich stehen Zimmer für den gemeinsamen Aufenthalt zur Verfügung.
Ein Studio, eine Loft oder ein Wohnatelier sind Einraumwohnungen. Sie enthalten Kombinationen von Wohn-, Koch- und Ess- sowie Schlafbereichen, allenfalls ergänzt mit Arbeitsbereichen, jedoch ohne innere Unterteilung. Einzig die Sanitärbereiche sind abgetrennt.
Als Grosshaushalte werden Wohnungen mit mehr als 7 Zimmern bezeichnet, die nicht eigenständige Teilbereiche wie separate Sanitärkerne und Kleinküchen in den Zimmern aufweisen.
Natürlich belichtete und belüftete Flächen von mindestens 5m², die nicht als Zimmer angerechnet werden können, gelten als zusätzliche Flächenangebote oder halbe Zimmer. Dies können Nischen, Galerien, erweiterte Koch- oder Essbereiche sein. Zusätzliche Flächenangebote dürfen nicht gleichzeitig Erschliessungszone sein, sondern müssen an diese angrenzen.
Für die Planung und Beurteilung von Wohnbauten wird eine angemessene Grundausstattung vorausgesetzt. Prinzipiell ist die Grundausstattung für Wohnbauten nach dem WBS einzuhalten. Kann die Grundausstattung in einzelnen Bereichen nicht nachgewiesen werden, besteht die Möglichkeit, dies durch innovative und qualitätsvolle Lösungsansätze zu kompensieren. In der Tabelle ist die Grundausstattung je Wohnungsgrösse definiert.