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Veröffentlicht am 10. April 2025

K20/Ausstattung Sanitärbereich

Ein ausreichendes Raumangebot im Sanitärbereich mit der entsprechenden Anzahl Apparate gewährleistet eine angemessene Flexibilität für die Bewohnerschaft. Mindestens ein Sanitärraum in der Wohnung hat die Dimension und Apparateanordnung «hindernisfrei» gemäss Norm SIA 500 (siehe Kapitel 10.2).

Methodik

Die Sanitärbereiche werden quantitativ anhand ihrer Anzahl und der Ausstattung mit Apparaten beurteilt.

Quantität

Qualität

Mindestens ein Sanitärraum liegt an der Aussenfassade und weist ein Fenster auf, das geöffnet werden kann. 
(1 Punkt)

Ein Sanitärraum ist gemäss Norm SIA 500 «rollstuhlgerecht» mit Haltegriffen etc. ausgestattet oder kann entsprechend nachgerüstet werden (siehe Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten», insbesondere Kapitel 1.2 Spezifische Begriffe «hindernisfrei» sowie «rollstuhlgerecht»). 
(1 Punkt)

In der Wohnanlage wird im Rahmen von altersgerechtem Wohnen ein Therapie- oder Wellnessbad angeboten. 
(1 Punkt)

Innovation

Beschreiben Sie die Innovation, die das Wohnobjekt bezüglich K20/Ausstattung Sanitärbereich auszeichnet. Schematische Darstellungen und ergänzende Informationen dienen dem Nachweis der Innovation.
(1 Punkt)

Maximale Punktzahl: 4 Punkte

FAQ

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