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Veröffentlicht am 10. April 2025

K21/Möblierbarkeit Abstellbereich

Durch genügend Stellfläche für Möbel sowie der notwendigen Bedienungsfläche werden Nutzungsbereiche flexibel und individuell eingerichtet und/oder können mit zusätzlichen Küchenelementen oder Installationen wie Wasch- oder Geschirrspülmaschine ausgestattet werden.

Methodik

Für die quantitative Beurteilung werden die Module gezählt, die zusätzlich zur Grundausstattung vorhanden sind und/oder angeordnet werden können. Als Messhilfe dient ein Schrankmodul von 60 × 60 × 180 cm mit einer Bedienungs- und Bewegungsfläche von 90 cm Tiefe (120 cm im Kochbereich). Das Schrankmodul muss mit mindestens einer Fläche eine Wand berühren. Im Kochbereich können die Module auch eine Breite von 55 bzw. 27.5 cm aufweisen. Halb angerechnet werden Module zwischen 30–60 cm Breite und Tiefe sowie Module mit einer Breite von 60 cm und 90–150 cm Höhe wegen Dachschräge oder hoch liegenden Fenstern. Ergänzend zur Quantität können bei Qualität und Innovation Punkte angerechnet werden.

Quantität

Qualität

Zusätzlich zur Grundausstattung wird mindestens ein Einbauschrank von 60cm Tiefe mit einer Bedienungs- und Bewegungsfläche von 90cm, einer Breite von 120cm und einer Höhe von mindestens 180cm innerhalb der Wohnung angeboten. 
(1 Punkt)

Die Wohnung weist einen separaten Abstellraum auf, z. B. ein Reduit. 
(1 Punkt)

Im privaten Aussenraum und / oder in der Zwischenzone werden ein Abstellraum oder ein Einbauschrank angeboten. 
(1 Punkt)

Innovation

Beschreiben Sie die Innovation, die das Wohnobjekt bezüglich K21/Möblierbarkeit Abstellbereich auszeichnet. Schematische Darstellungen und ergänzende Informationen dienen dem Nachweis der Innovation.
(1 Punkt)

Maximale Punktzahl: 4 Punkte

FAQ

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