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Mietrecht

Mehr als die Hälfte der Bevölkerung lebt in Mietwohnungen oder gemieteten Häusern. Auch Geschäftsräume werden häufig gemietet und nicht gekauft. Dem Mietrecht, welches das Verhältnis zwischen Vermieterschaft und Mieterschaft regelt, kommt daher eine grosse Bedeutung zu.

Mietrechtspolitik

Das Mietrecht gilt als einer der empfindlichsten Bereiche der Wohnungspolitik. Es regelt nicht nur die Nutzungs- und Verfügungsgewalt für ein lebenswichtiges Gut, zu dem in der Regel starke emotionale Bindungen bestehen. Der Eingriff mit rechtlichen Regelungen in die Gestaltung der Mietverhältnisse wirkt sich auch auf die Wohnungsproduktion, die Boden-, Bau- und Kapitalmärkte sowie auf die gesamte Volkswirtschaft aus. Das Mietrecht berührt unterschiedliche Interessen, was zu Zielkonflikten und politischen Auseinandersetzungen führt.

Hypothekarischer Referenzzinssatz

Für Mietzinsanpassungen aufgrund von Änderungen des Hypothekarzinssatzes gilt seit September 2008 der hypothekarische Referenzzinssatz. Dieser stützt sich auf den hypothekarischen Durchschnittszinssatz der Banken und wird jeweils auf den nächsten Viertelprozentwert gerundet.

Gerichtsentscheide zum Mietrecht

Das BWO publiziert eine Auswahl der mietrechtlichen Entscheide kantonaler Zivilgerichte. Die Entscheide sind in einer Datenbank verfügbar und liegen als «Mitteilungen zum Mietrecht» in gedruckter Form vor. Die Datenbank enthält zudem weitere kantonale Urteile und Entscheide des Bundesgerichts zur Zivilprozessordung (ZPO), die für die Schlichtungsbehörden in Mietsachen von Bedeutung sind.

Schlichtungsverfahren Miete und Pacht

Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten wird vor dem richterlichen Entscheidverfahren ein Schlichtungsversuch vor der Schlichtungsbehörde durchgeführt. Bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen besteht die Schlichtungsbehörde aus einer unabhängigen vorsitzenden Person und der paritätischen Mieter- und Vermietervertretung. Das Verfahren richtet sich nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO).

Rahmenmietverträge

Ein Rahmenmietvertrag ist eine Vereinbarung, mit welcher die Vermieter- und Mieterverbände gemeinsam Musterbestimmungen über Abschluss, Inhalt und Beendigung der einzelnen Mietverhältnisse über Wohn- und Geschäftsräume aufstellen.