Bundeshilfen nach WFG (seit 2003)
Gestützt auf das Wohnraumförderungsgesetz (WFG) kann der Bund den Bau oder die Erneuerung von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen, den Zugang zu Wohneigentum, die Tätigkeiten der Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus sowie die Forschung im Wohnbereich fördern.
Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus
Die zwei gesamtschweizerisch tätigen Dachorganisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus bieten ihren Mitgliedern – den einzelnen gemeinnützigen Bauträgern – eine Reihe von Finanzierungshilfen und anderen Leistungen. Der Bund fördert diese Tätigkeiten indirekt in verschiedener Hinsicht:
Sonderprogramm 2021–2025
Mit dem Sonderprogramm für die Förderung von umfassenden energetischen Sanierungen schafft der Bund Anreize, damit gemeinnützige Wohnbauträger ihre Siedlungen nachhaltig sanieren. Aus dem Fonds de roulement gewährt er während der ersten 10 Jahre zinsfreie Darlehen.
Formulare
Gesuchsformulare und Fragebogen
Anlagekostenlimiten
Verordnung des BWO vom 27. Januar 2004 über die Kostenlimiten und Darlehensbeträge für Miet- und Eigentumsobjekte
WBS - Das Instrumentarium für die nachvollziehbare, objektive und vergleichbare Beurteilung von Gesuchen
Das Wohnungs-Bewertungs-System WBS hat seine Ursprünge in den 1970er Jahren, als 1974 mit dem Wohnraum- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG; SR 843) eine gesetzliche Grundlage für die Wohnraumförderung des Bundes eingeführt wurde. Es galt damals, ein Instrumentarium für die nachvollziehbare, objektive und vergleichbare Beurteilung von Gesuchen um Finanzierungshilfen zu entwickeln.
Förderung des Wohneigentums
Im ländlichen Raum unterstützt die Schweizerische Stiftung zur Förderung von Wohneigentum (SFWE) die Erneuerung, den Bau und Erwerb von preisgünstigem Wohnraum. Die SFWE verwaltet treuhänderisch einen Fonds de roulement, der mit Bundesmittel geäufnet wurde (indirekte Förderung). Mit den zinslosen oder zinsgünstigen Darlehen wird die Wohnsituation im ländlichen Raum verbessert, wobei die Wohnkosten von selbst genutztem Wohneigentum für sozial Schwächere reduziert werden.