Kanton Genf

Der Kanton Genf mit seiner dynamischen Wirtschaft und internationalen Ausstrahlung zieht zahlreiche Reisende an, die häufig aus geschäftlichen Gründen nach Genf kommen. Da Buchungsplattformen Übernachtungen in Wohnungen anbieten, die normalerweise für die Dauermiete gedacht sind, verstärken sie den Wohnungsmangel im Raum Genf zusätzlich. Deshalb hat der Kanton 2018 entschieden, die wiederholte kurzzeitige Vermietung auf 90 Tage pro Jahr zu beschränken. Um die Umsetzung der neu geschaffenen Regeln zu erleichtern, hat der Kanton Genf auf dem Internet zudem entsprechende Informationen aufgeschaltet.

Luftbild Genf
© VBS

Weshalb wurde der Kanton Genf aktiv?

Aufgrund der Präsenz der internationalen Organisationen und zahlreicher Finanz- und Handelsunternehmen sowie der Beliebtheit der Region bei Touristinnen und Touristen übt der Kanton Genf eine grosse Anziehungskraft aus. Im letzten Jahrzehnt konnte der Wohnungsbau nicht Schritt halten mit dem Bevölkerungswachstum, sodass auf dem Genfer Wohnungsmarkt ein konstanter Mangel herrscht. Die deutliche Zunahme der Beherbergungsangebote auf Online-Buchungsplattformen (rund 2000 Wohnungen) verstärkt den Druck auf den Wohnungsmarkt zusätzlich und führt auch zu unlauterem Wettbewerb gegenüber den Hotels. Dieser Umstand wurde in den Medien wiederholt angesprochen und hatte ab 2014 verschiedene politische Vorstösse zur Folge. So hat der Staatsrat entschieden, diese Art der Vermietung zu regulieren, um damit folgende Probleme anzugehen: 

Wie handelt der Kanton?

Um diese Probleme in den Griff zu bekommen, hat der Kanton sich an Massnahmen orientiert, die bereits in anderen Metropolen umgesetzt werden. So hat er sich für eine Beschränkung der Vermietungsdauer von Wohnungen entschieden. Diese Begrenzung wurde in einem neuen Artikel in die Umsetzungsverordnung zum Genfer Gesetz über den Abbruch, Umbau und die Renovation von Wohnhäusern (Règlement d’application de la loi sur les démolitions, transformations et rénovations de maisons d’habitation, kurz RDTR) aufgenommen. Zusätzlich hat der Kanton Genf eine entsprechende Rubrik auf seiner Website aufgeschaltet, in der leicht verständlich alle rechtlichen Bestimmungen erklärt werden, die für die kurzzeitige Vermietung über Buchungsplattformen gelten. Darüber hinaus handelte er mit Airbnb eine Vereinbarung über die automatische Erhebung der Kurtaxe aus.

Welche Erfahrungen hat der Kanton Genf gemacht?

Das Beispiel des Kantons Genf hat gezeigt, dass die neue Regulierung von den Gerichten für zulässig erklärt wurde, allerdings mit einer Erhöhung der Höchstdauer für die kurzzeitige Vermietung auf 90 Tage. Die Herausforderung besteht nun nicht mehr darin, eine spezifische Bestimmung zu erlassen, sondern in deren Umsetzung. Der Kanton hatte mit den wichtigsten Plattformen Gespräche aufgenommen, damit Angebote, welche die vorgeschriebene zeitliche Beschränkung überschreiten, automatisch durch deren Informationssysteme blockiert werden. Die Gespräche blieben jedoch ergebnislos, weil die Plattformen eine übergreifende Sperrung auf den einzelnen Plattformen für technisch nicht umsetzbar hielten. Angesichts der vielen verschiedenen Betrugsmöglichkeiten verlässt sich die Kantonsverwaltung nun vor allem auf Informationen aus dem Netzwerk der Akteure (z.B. Nachbarschaft, Hausverwaltungen, Mieterinnen- und Mieterverband). Seit dem Inkrafttreten der neuen Bestimmung hat die Kantonsverwaltung ein halbes Dutzend Anzeigen erhalten. Die entsprechenden Verfahren sind noch in Gang. Zudem prüft der Staatsrat weitere Möglichkeiten, um Verstösse aufzudecken.

Zahlen und Fakten

Die Anzahl der auf Buchungsplattformen angebotenen Unterkünfte schwankt mit der Marktentwicklung und ist je nach Quelle unterschiedlich. Gemäss InsideAirbnb waren im Kanton Genf im November 2018 insgesamt 2991 Unterkünfte (davon 1980 ganze) auf der Plattform Airbnb erfasst. Im Juli 2021 verzeichnete das Walliser Tourismusobservatorium, das sich auf die Daten von AirDNA stützt, 1377 Unterkünfte (davon 900 ganze) auf den Plattformen Airbnb und Homeaway.

InsideAirbnb.com

Walliser Tourismus Observatorium

Letzte Änderung 11.02.2022

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