Diese Rubrik «Rechtsgebiete» zeigt diejenigen Rechtsgrundlagen auf, welche mit Blick auf die wiederholt kurzzeitige Wohnraumvermietung über digitale Vermittlungsplattformen von wesentlicher Bedeutung sind. Übergeordnetes Ziel dieser Rubrik ist es, eine effiziente Koordination von kantonalen und kommunalen Gesetzgebungsprojekten zu ermöglichen und den Verwaltungsbehörden einen ersten Input zur Konzeption neuer oder zur Revision bestehender Rechtsvorschriften zu geben.
Die Rechtsgebiete sind wie folgt aufgebaut:
insbesondere für das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen. Damit sollen die tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten der verschiedenen Staatsebenen aufgezeigt werden.
laufende, bereits umgesetzte oder gescheiterte Revisionsprojekte, die als Reaktion auf die fortschreitende Zunahme wiederholt kurzzeitiger Wohnraumvermietungen entstanden sind. Bereits bestehende Regelungen, die ohne weitere Spezifikation auf dieses Phänomen Anwendung finden oder eine Konkretisierung in der Auslegung erfahren haben.
Rechtsgebiete mit Ampelsystem:
Das verfassungsmässige Sozialziel «Wohnen» ermöglicht den Kantonen und Gemeinden in verschiedenen Rechtsgebieten wie etwa der Wohnraumförderung, Raumplanung und dem Baurecht regulierend auf die wiederholte kurzzeitige Vermietung über Vermittlungsplattformen einzuwirken.


Die Miete als Teil des Obligationenrechts ist vom Bund abschliessend geregelt worden. Darin bestehen keine gesetzlichen Vorbehalte zu Gunsten der Kantone, mit deren Hilfe sie regulierend auf die wiederholte kurzzeitige (Unter-)Vermietung über Vermittlungsplattformen einwirken können.

Im Zusammenhang mit der wiederholt kurzzeitigen Vermietung von privaten Wohnräumen über Vermittlungsplattformen stehen die direkten Einkommenssteuern von natürlichen Personen sowie die Beherbergungsabgabe / Kurtaxe im Vordergrund. Die Kompetenz, erstere zu erheben, teilen sich der Bund, die Kantone und die Gemeinden, diese jedoch nur im Rahmen der ihnen vom Kanton erteilten Ermächtigung. Für die Erhebung letzterer fehlt es an einer Bundeskompetenz.


Ob eine wiederholte kurzzeitige Gästebeherbergung über Vermittlungsplattformen als gastwirtschaftliche Tätigkeit qualifiziert und damit verbunden von einer Betriebsbewilligung und weiteren Pflichten abhängig ist, liegt im Kompetenzbereich der Kantone.

Wer eine Ausländerin oder einen Ausländer gegen Entgelt beherbergt, ist zur Meldung an die zuständige Behörde verpflichtet. Diese bundesrechtliche Mindestvorschrift können die Kantone verschärfen und die Meldepflicht beispielsweise auch auf Schweizerinnen und Schweizer ausdehnen.

Es liegt im Kompetenzbereich der Kantone (und Gemeinden), inwieweit die sicherheitsrelevanten Brandschutz- und Lebensmittelhygienevorschriften auch bei der wiederholt kurzzeitigen Vermietung zu beachten sind.


Kompetenzen der staatlichen Ebenen

Letzte Änderung 22.07.2024