Wohnen gehört wie Nahrung, Bildung oder Gesundheit zu den Grundbedürfnissen der Menschen. Gestützt auf die Artikel 41, 108 und 109 der Verfassung setzt sich der Bund im Rahmen der Wohnungspolitik dafür ein, dass alle Bevölkerungsgruppen über eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen verfügen.
Zur Erfüllung dieser Verfassungsaufträge hat das Parlament im Bereich der Wohnraumförderung und des Mietrechts Bundesgesetze erlassen, für deren Vollzug das BWO zuständig ist. Dazu gehört die Abwicklung der verschiedenen Bundeshilfen wie auch die vierteljährliche Publikation des Referenzzinssatzes, der Grundlage für die Anpassung von Mietzinsen.
Im Gesetzgebungsprozess erarbeitet das BWO Gesetzes- und Verordnungsentwürfe und bereitet für den Bundesrat die Beantwortung von parlamentarischen Vorstössen vor.
Als Kompetenzzentrum des Bundes für Wohnungsfragen erarbeitet das BWO Entscheidungsgrundlagen zur Verbesserung des Wohnraumangebots und des Wohnumfelds sowie der Transparenz auf dem Wohnungsmarkt.
Das BWO vertritt die Schweiz in internationalen Organisationen, die sich mit Fragen des Wohnungswesens beschäftigen, namentlich im «Committee on Housing and Land Management» der Europäischen Kommission für Wirtschaftsfragen der UNO (ECE).